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Das Folgen eines Rechtsgelehrten
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Das Folgen eines Rechtsgelehrten
Das Folgen eines Rechtsgelehrten
Quelle: Figh für Muslime im Westen
taqlīd
Einleitung
taqlīd: Das Wort taqlīd bedeutet, seine Handlungen nach der Meinung eines Rechtsgelehrten auszurichten, der sämtliche notwendigen Qualifikationen aufweist, um ihm zu folgen. Man handelt nach der Expertenmeinung, indem man das tut, was einem gesagt wird, das man tun soll und das unterlässt, was nach Expertenmeinung unterlassen werden soll, ohne eigene Überprüfung der islamischen Quellen. Es ist so, als ob man die Verantwortung der eigenen Taten auf die Schultern des Rechtsgelehrten legen würde.
Einige der Bedingungen, die ein anerkannter Rechtsgelehrter erfüllen muss, um ihm folgen zu können, sind, dass man von ihm weiß, dass er (wahrscheinlich) das umfangreichste Wissen seiner Zeit besitzt und der Fähigste in der Ableitung religiöser Gesetze von den geeigneten Quellen ist.
Allgemeine Regeln
Hier ist es notwendig, einige Punkte zu klären:
Eine Person, die nicht die Fähigkeit besitzt, die religiösen Gesetze aus den Quellen zu sammeln und abzuleiten, ist verpflichtet taqlīd bei dem meistwissenden Rechtsgelehrten zu machen. Seine Taten ohne taqlīd oder ihtiyāt sind null und nichtig.
Der meistwissende mudjtahid ist der, der am fähigsten ist, religiöse Gesetze von ihren Quellen abzuleiten.
Um festzustellen, wer der mudjtahid mit dem meisten Wissen ist, sei auf ahl-ul-chibrah verwiesen, die ausreichendes Wissen in den islamischen Rechtswissenschaften besitzen. Es ist nicht erlaubt, sich an Personen zu wenden, die darüber kein Fachwissen haben.
Die fatwā eines mardja´ kann man durch drei verschiedene Methoden wissen:
a) Man kann das Urteil von ihm selbst hören
b) Man kann über das Urteil von zwei aufrichtigen Personen oder durch eine zuverlässige Person informiert werden.
c) Man kann sein Handbuch über islamische Gesetze oder ähnliche Bücher lesen.
Wenn der Meistgelehrte keine fatwā zu einem bestimmten Punkt hat, oder es nicht möglich ist, in dem Moment seine Meinung einzuholen, wenn man sie braucht, dann kann man sich an den zweitbesten in der Hierarchie der Wissenden wenden.
Zuletzt von Puszta am Fr März 19, 2010 11:09 am bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
Re: Das Folgen eines Rechtsgelehrten
Frage: Die Gelehrten sagen uns, dass es wādjib ist, dem meistwissenden Rechtsgelehrten zu folgen, und wenn wir die Studierten in unserer Umgebung fragen: „Wer ist der meistwissende Gelehrte?", so bekommen wir keine klare Antwort, und wir können keinem Urteil folgen. Und wenn wir uns nach dem Grund ihrer Antwort erkundigen, sagen sie, sie wären nicht von ahl-ul-chibrah und fügen hinzu: „Wir haben die ahl-ul-chibrah gefragt und sie erklärten uns, man müsse, um den a´lam mudjtahid herauszufinden, ihre Bücher studieren, und das sei eine zeitraubende und schwierige Aufgabe, darum geht und fragt andere".
Wenn das Problem, den a´lam mudjtahid zu bestimmen, schon in religiösen Kreisen so schwierig ist, stehen offensichtlich andere Länder wie Amerika und Europa vor noch größeren Problemen. Nachdem wir nach einer Menge Schwierigkeiten die Jugend in diesen Ländern von der Notwendigkeit überzeugt haben, sich an die scharī´ah zu halten, gelangten wir zu der Frage nach dem meistwissenden Gelehrten und fanden uns selbst sprachlos, d.h. ohne Antwort. Gibt es für dieses Problem eine Antwort?
•Antwort: Wenn einige der ahl-ul-chibrah sich aus dem einen oder anderen Grund weigern, den meistwissenden Gelehrten zu bestimmen, so gibt es auch andere der ahl-ul-chibrah, die in der Lage dazu sind, und das bereitwillig tun. Es ist möglich, diese Sachkundigen durch die Studenten der Religion und andere zuverlässige Personen, die Kontakt zu islamischen Bildungsanstalten und Studenten anderer Länder haben, zu erreichen. So ist die Bestimmung des meistwissenden Gelehrten, obwohl sie nicht ohne Schwierigkeiten ist, kein wirklich ernstes Problem.
wadjib: Pflicht * a´lam mudjtahid: Meistgelehrter
Re: Das Folgen eines Rechtsgelehrten
Frage: Woher sollen wir wissen, wer die wirklichen ahl-ul-chibrah sind, um sie danach zu fragen, wer der a´lam mudjtahid ist? Wie sollen wir an sie herankommen, wo wir doch von religiösen Instituten weit entfernt sind? Gibt es einen Weg, der uns die Bestimmung des meistwissenden Gelehrten, dem wir folgen können, vereinfacht?
•Antwort: Die ahl-ul-chibrah sind die mudjtahids, bzw. diejenigen, die im Wissensgrad unter ihnen stehen und Kenntnisse darüber besitzen, wer in der Gruppe der a´lam ist.
Dabei haben sie folgende drei Kriterien, um diesen a´lam zu bestimmen, in Betracht zu ziehen.
Erstens: Von großer Wichtigkeit ist fundiertes Wissen über die Authentizität der ahādīth und das schließt die Wissenschaft über die Überlieferer(ketten) und die Kenntnisse der Hadīthbücher, gefälschter Überlieferungen und Anlass ihrer Erfindungen, sowie die Kenntnis der unterschiedlichen Überlieferungen und das Herausfinden der sichersten Überlieferung, und das Wissen um die Unklarheiten, die manchmal zwischen den Überlieferungstexten und den Erklärungen verschiedener Zusammensteller dieser Werke vorkommen, mit ein.
Zweitens: Er muss die Fähigkeit besitzen, die Bedeutung der Texte unter Berücksichtigung der allgemeinen Rhetorik, insbesondere des Stils, der zur Erklärung von Gesetzen von den Imāmen von ahl-ul-bait benutzt wurde, zu verstehen. Die Wissenschaft von usūl-ul-fiqh, der arabischen Grammatik und Literatur, sowie die Kenntnis der Interpretationen der sunnitischen Juristen, die auch Zeitgenossen der Imāme waren, spielt im Verständnis der Texte der ahādīth ebenso eine große Rolle.
Drittens: Korrektheit im Hinblick auf die Ableitung der Regeln aus den Quellen.
Wenn jemand nicht selbst in der Lage ist, die ahl-ul-chibrah zu erkennen, kann er sie durch ihre Schüler oder andere, denen er vertraut, kennen lernen. Eine geografische Distanz sollte kein Hindernis mehr sein, um Kontakt aufzunehmen, wo in der westlichen Welt Medien zur schnellen Kommunikation zur Verfügung stehen.
Re: Das Folgen eines Rechtsgelehrten
Frage: Manchmal fühlt man sich zu einem besonderen mudjtahid hingezogen. Ist diese Gefühl ausreichend, um ihm zu folgen, selbst wenn die ahl-ul-chibrah Meinungsverschiedenheiten haben in der Einschätzung dieses Gelehrten?
Antwort: Wenn die ahl-ul-chibrah unterschiedlicher Meinung sind in der Einschätzung eines Gelehrten, dann muss man der Meinung derjenigen Sachkundigen folgen, die fähiger und kompetenter sind. Das ist die Regel für alle Fälle, in denen die Experten verschiede Meinungen haben
Re: Das Folgen eines Rechtsgelehrten
Frage: Wenn die ahl-ul-chibrah eine unterschiedliche Auffassung über den a´lam mudjtahid haben und sich nicht auf einen bestimmten festlegen können oder auch sagen, dass es reicht, wenn man einem derjenigen folgt, die in die engere Auswahl kommen, ist es dann möglich, dass man in einem bestimmten Punkt der Meinung eines mudjtahid folgt und in einem anderen Punkt der Meinung eines anderen mudjtahid, bis man Klarheit darüber hat, wer der a´lam mudjtahid ist?
Antwort: Hier gibt es drei Möglichkeiten:
Erstens: Angenommen einige der ahl-ul-chibrah sind der Meinung, dass es ausreichend ist, einem Gelehrten oder einer Gruppe von Gelehrten zu folgen, so hat diese Aussage hat keinen religiösen Wert.
Zweitens: Angenommen, die ahl-ul-chibrah sagen, dass zwei oder mehrere Gelehrte gleich in Wissen und Frömmigkeit sind, (d.h. sie sind aufrichtig in der Ableitung der religiösen Gesetze), so hat in diesem Fall der zur Beachtung der religiösen Gesetzen Verpflichtete die Wahl, sich nach einem von ihnen, aber in all seinen Anliegen, zu richten. Jedoch, als eine Vorsichtsmaßnahme sollte man in bestimmten Fällen, alle Meinungen einholen und die auswählen, die alle anderen in sich beinhaltet.
Drittens: Angenommen, einige Fachgelehrten bezeichnen einen Gelehrten als den Meistwissenden und andere Fachgelehrte einen anderen als den Meistgelehrten, so gibt es zwei Möglichkeiten: Der zur Beachtung der religiösen Gesetze Verpflichtete weiß, dass einer der beiden mehr Wissen hat, aber er weiß nicht, wer es ist. Das ist ein sehr seltener Fall und in dem Buch minhādj-us-salihīn ausführlich unter Punkt 9 behandelt. Oder er weiß nicht, ob einer von beiden über mehr Wissen verfügt, was bedeuten könnte, dass einer über mehr Wissen verfügt oder dass sie beide gleich viel Wissen besitzen, das fällt dann unter Punkt 2, solange keiner von den beiden mehr Frömmigkeit aufweist.
Frage: Kommt der zur Beachtung der religiösen Gesetze Verpflichtete zu einer neuen Frage und kennt die Antwort seines mardja´ nicht, muss er sich dann bemühen, seine Meinung darüber zu erfahren, sei es durch seine Vermittler oder auch mit Hilfe z.B. teurer Telefonate, um dessen Antwort einzuholen. Oder kann er solange nach dem bekannten Urteil eines anderen Gelehrten handeln, bis er das Urteil zu der bestimmten Frage seines Gelehrten erfährt? Und wie sind seine Taten zu bewerten, die er zuvor nach dem Urteil eines anderen Gelehrten ausgerichtet hatte, wenn dieses Urteil anders war, als das seines mardja´?
Antwort: Er ist verpflichtet, sich das Urteil seines mardja´ einzuholen, selbst wenn dies nur durch teure Telefonate möglich ist, solange dies ihm nicht schadet. Kann er das nicht, so darf er auch einer anderen Meinung folgen, muss aber dann dem nächst Meistwissenden folgen. Seine Taten sind aber gültig, auch wenn ihnen ein anderes Urteil zugrunde lag.
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