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Die 60. Konsultation - Zurückweisen des Ausweichen
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Die 60. Konsultation - Zurückweisen des Ausweichen
Die 60. Konsultation - Zurückweisen des Ausweichen
30. Muharram 1330 (20.1.1912)
Verehrter [maulana] Scheich al-Islam, der Friede sei mit Dir und die Gnade Allahs und Seine Barmherzigkeit.
Du hast von uns verlangt - möge Allah mit Dir die Wahrheit siegen lassen - wir sollten uns hinsichtlich der Überlieferung von Ghadir mit der Bedeutung, dass Ali (erst dann) besonderen Anspruch auf das Imamat hat, sobald er von den Muslimen dazu ausersehen und als Oberhaupt anerkannt ist, zufrieden geben. Dann aber wäre sein Vorrang, wie es beim Brunnen von Chumm festgelegt worden ist, nicht von unmittelbarer, sondern nur von mittelbarer Art. Anders ausgedrückt, handelt es sich um einen möglichen und nicht um einen wirklichen Vorrang. Dies stünde nämlich im Widerspruch zum Kalifat der drei Imame, die Ali vorangegangen waren.
Beim Lichte der Wahrheit und bei der Macht der Gerechtigkeit! Beim Ruhm der Redlichkeit und beim Gesetz der Gnade, beschwören wir Dich! Wenn es in Deiner Macht steht, uns von dieser Anschauung zu überzeugen, werden wir Dir folgen und den gleichen Weg einschlagen. Und solltet ihr es wünschen, diese Eure Bedeutung vorzuziehen oder sie euch zuschreiben zu lassen, so werden wir eurer Fährte nachgehen und ganz wie Ihr verfahren.
Ich denke jedoch, dass Du noch nicht überzeugt oder zufrieden bist und in mir ist völlige Gewissheit darüber, dass Du erstaunt bist, wie jemand eine derartige Bedeutung für möglich halten kann, die doch dem Wortlaut der Überlieferung gar nicht entspricht. Niemand würde dies verstehen und mit der Weisheit des Propheten (s.) und mit seiner Beredsamkeit stünde es niemals im Einklang. Ebenso wenig bestünde Übereinstimmung mit seinen herausragenden Taten und bedeutsamen Worten, damals am Brunnen von Chumm. Außerdem ist es unvereinbar mit den von uns bereits angeführten aussagekräftigen Argumenten und es widerspricht auch dem, was al-Harith bin al-Nu'man al-Fihri von dieser Überlieferung verstanden hat, denn schließlich haben Allah, der Erhabene, sein Gesandter (s.) und all seine Gefährten es so beschlossen.
Der auf Zuerkennung beruhende Vorrang steht daher zur gesamten Überlieferung in Widerspruch, wird doch nicht vorausgesetzt, dass Ali der Schutzherr sowohl der drei Kalifen als auch jener Muslime ist, die unter deren Regentschaft gestorben sind. Dies sollte bekannt sein.
Weiter entspricht es in keinster Weise dem Urteil des Gesandten (s.) als er (nämlich) sagte: „Habe ich nicht mehr Anspruch auf die Gläubigen als sie selbst?" und sie mit: „Ja, selbstverständlich!" antworteten. Hierauf sprach er: „Wessen Schutzherr ich bin", er meint hier jeden einzelnen Gläubigen, „dessen Schutzherr wird Ali sein", ohne Ausnahme, wie Du siehst.
Als Abu Bakr und Umar dann den Gesandten Allahs (s.), beim Brunnen von Chumm sprechen hörten, sagten sie zu Ali „Oh Sohn Abu Talibs! Du bist der Schutzherr aller Gläubigen geworden." Dann taten sie es öffentlich kund, dass er seit dem Abend am Brunnen von Chumm Schutzherr aller Gläubigen ist und auch voll und ganz Anspruch darauf hat. Zu Umar sagte er nun: „Du tust etwas für Ali, das Du für keinen anderen Gefährten des Propheten tätest (s.)." Er entgegnete: „Er ist ja auch mein Schutzherr [maulai]." Er erklärte also, dass er sein Schutzherr sei, zu einer Zeit, wo er noch nicht zum Kalifen gewählt und als Oberhaupt anerkannt worden war. Dies beweist, dass Ali sein Schutzherr - wie auch der Schutzherr aller Gläubigen ist, und zwar prinzipiell und nicht nur aufgrund der Zuerkennung (durch eine Wahl); nämlich seitdem es der Gesandte Allahs (s.) von Allah, dem Erhabenen, damals am Brunnen von Chumm verkündet hat.
Sich streitende Araber kamen einst zu Umar (mit der Bitte um Vermittlung). Dieser aber wandte sich an Ali, damit dieser entscheiden möge und so meinte der eine: „Soll etwa er ein Urteil über uns sprechen?" Da sprang Umar ihn an, packte ihn am Kragen und sagte: „Wehe dir! Weißt Du nicht, wer er ist? Er ist dein Schutzherr und der Schutzherr aller Gläubigen. Keiner ist gläubig, der ihn nicht zum Schutzherrn hat."
Es gibt eine ganze Reihe von Berichten, denen diese Bedeutung innewohnt. Und Du weißt - möge Allah mit Deine Hilfe die Wahrheit bewahren - wenn die Philosophie von Ibn Hadschar und seine Anhänger hinsichtlich der Überlieferung von Ghadir zuträfe, wäre der Prophet (s.) in jenen Tagen bei seinen Bestrebungen und Vorhaben wie ein Frevler - Allah bewahre uns davor - und wie ein Wahnsinniger in Wort und Tat - Allah verhüte es - gewesen. Nach ihrer Philosophie hatte der Prophet in dieser würdevollen Situation einzig und allein im Sinne zu verkünden, dass Ali auf das Kalifat mehr Anspruch als die anderen hat. Vorher müsste angeblich jedoch noch die Anerkennung durch die Muslime gegeben werden. Über solch eine Bedeutung aber schmunzelt nicht nur die Vernunft, sondern sie widerspricht auch dem Verständigen.
Doch ihrer Meinung nach unterscheidet sich hierin der Befehlshaber der Gläubigen gegenüber den anderen nicht im geringsten, d.h. es betrifft jeden einzelnen Muslim ohne Ausnahme, da jeder, der gemäß ihrer Ansicht einmal als Oberhaupt anerkannt worden ist, besonderen Anspruch darauf hätte. So wären Ali, die übrigen Prophetengefährten, und überhaupt all die Menschen in dieser Hinsicht gleichgestellt. Für den Fall, dass ihre Philosophie korrekt ist, stellt sich aber die Frage, welche vortreffliche Eigenschaft der Prophet (s.) denn erst auf Ali bezogen wissen wollte, ohne dass nicht auch dessen Vorgänger sie gezeigt hätten.
Was ihre Behauptung angeht, dass nämlich Alis Vorrang hinsichtlich des Imamats auf eine Wahl zurückzuführen sei, da er doch anderenfalls der Imam zu Lebzeiten des Propheten (s.) gewesen wäre, so ist sie eine merkwürdige Entstellung und eigenartige Irreführung, ja sie ignoriert gar die Verpflichtungen des Propheten und Kalifen,der Könige und Fürsten, die sie ihren Nachkömmlingen auferlegt hatten. Dies bedeutet, dass jene Überlieferung unbekannt zu sein scheint: „Mir gegenüber hast Du den gleichen Rang, den Aaron Moses gegenüber innehatte. Nach meinem Tode jedoch wird es keinen Propheten mehr geben." Und auch die von ihm (s.) überlieferten Worte am Tage der Warnung seiner Verwandten sind wohl außer Acht gelassen worden: „Hört auf ihn und folgt ihm nach!"
Ähnlich verhält es sich mit den anderen sich gegenseitig bestätigenden Überlieferungen. Wenn wir nun annehmen, der besondere Anspruch Imam Alis auf das Imamat könne unmöglich zur Lebenszeit des Propheten (s.), Gültigkeit haben, so gilt er doch aber mit Sicherheit für die Zeit unmittelbar nach seinem Dahinscheiden.
Gemäß den Grundsätzen, wie sie von der gesamten Öffentlichkeit festgelegt worden sind, meine ich damit, dass man versuchen sollte, wenn die Wahrheit schon nicht gefunden werden kann, die Worte mit ihrem nächstliegenden übertragenen Sinne in Beziehung zu bringen. Dies sollte nicht unbekannt sein.
Was nun die Ehre der achtbaren Vorfahren anbelangt, so wird sie auch ohne diese Auslegung bewahrt. Wir haben dies bereits aufgeführt, als es erforderlich war.
Der Friede sei mit Dir.
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