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Die 18. Konsultation - Zur Unterscheidungsfähigkeit
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Die 18. Konsultation - Zur Unterscheidungsfähigkeit
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4. Dhu-l-Hidscha 1329 (26.11.1911)
Verehrter [maulana] Scheich al-Islam, der Friede sei mit Dir und die Gnade Allahs und Seine Barmherzigkeit.
Ich bin Dir sehr verbunden, dass Du Dich auf mich Unvollkommenen verlässt. Deinen wohlgefälligen Blick, der auf mir und meinen Konsultationen ruht, weiß ich wohl zu schätzen. Vor dieser Güte senke ich meine Augen und bezeuge es voller Demut, Ehrfurcht und Respekt. Während ich Eure Eminenz höflich darum bitten möchte, noch einmal Einsicht zu nehmen, in das, was Ihr bezüglich des Abfalls von den Angehörigen des Prophetenhauses bis hin zum Abso-lutheitsanspruch [mutlaq] der Leute der Qibla bereits vorgebracht habt, so möchte ich Euch zugleich in Erinnerung rufen, dass die Hälfte der Leute der Qibla, nämlich die Anhängerschaft der Familie Muhammads, sich niemals von den Imamen der Angehörigen des Prophetenhauses, und zwar weder in den Prinzipien noch in der tatsächlichen Praxis des religiösen Lebens, abgewandt hat und dies auch nie tun wird.
Die Imame (a.) waren der Meinung, dass, gemäß ihren Lehren, die Verehrung Allahs auf die vollkommen miteinander übereinstimmenden und klar abgegrenzten Verpflichtungen im Qur'an und in der Sunna gegründet ist. Zu jeder Zeit und an jedem Ort bekennen sie sich hiermit zu Allah, dem Allmächtigen und Erhabenen, ganz so, wie es ihre achtbaren Vorfahren und Nachkommen seit der Offenbarung durch den Gesandten Allahs (s.) bis zum heutigen Tage zu tun pflegten.
In Wahrheit sind es die Herrscher und Machthaber der Gemeinschaft [umma] gewesen, die sich von Anfang an sowohl in der Glaubens- als auch in der Pflichtenlehre von den Angehörigen des Prophetenhauses abgewandt haben, und zwar bereits seitdem sie der (wahren) Nachfolgerschaft den Rücken gekehrt hatten, indem sie diese auf Grundlage von Wahlen zu bestimmen suchten, obwohl es doch schriftlich verbürgt war, dass sie allein durch den Befehlshaber der Gläubigen, Ali ibn Abi Talib anzutreten sei. Zu dieser Zeit sahen sie, dass die Araber es nicht hätten erdulden können, wenn die Nachfolgerschaft einem ganz besonderen Hause übertragen worden wäre. Aber sie haben die entsprechenden Textbelege uminterpretiert. So führten sie Wahlen ein, damit selbst in späteren Zeiten jeder lebende Mensch sich der Hoffnung auf die Nachfolge hingeben konnte.
Schließlich fand man das Kalifat bald hier und bald dort. Sie unterstützten dieses Prinzip mit Macht und Tatkraft und stellten sich alldem entgegen, was ihm widersprach. Dieser Zustand war es, der sie letzten Endes dazu brachte, von der Lehre der Angehörigen des Prophetenhauses abzuweichen. All die Hinweise, die sich im Qur'an und in der Sunna auf die Pflicht beziehen, ihnen stets mit Verehrung zu begegnen, belegten sie zudem mit Missdeutungen. Hätten sie sich diesen eindeutigen Hinweisen jedoch unterstellt, so wären sie gewiss zu den Angehörigen des Prophetenhauses zurückgekehrt und alle Menschen hätten heimgefunden zum wahren religiösen Leben in Wort und Tat. Sie hätten ihre eigenwilligen Ansichten aufgegeben und erneut zur Grundordnung gelangen müssen, um dann schließlich als die eifrigsten Fürsprecher für die Angehörigen des Prophetenhauses dastehen zu können.
All dies stimmt aber weder mit ihrer (tatsächlichen) Absicht überein, noch steht es im Einklang mit ihrer Entschlossenheit und dem Eifer ihrer Politik. Würde jemand diese Angelegenheit einer genauen Prüfung unterziehen, so wüsste er, dass die Ablehnung des Prinzips der Führerschaft, die den Imamen der Angehörigen des Prophetenhauses übertragen worden war, nichts anderes ist, als ein Teil jener Ablehnung, die sich gar gegen ihren Führungsanspruch überhaupt richtet nach dem Tode des Gesandten Allahs (s.).
Jedoch wurde mit der Auslegung der Indizien für ihre spezielle Führerschaft [imamatihim al-hasa] (Führerschaft über nur einen Teil der Muslime) erst begonnen, als die Auslegung der Indizien für ihre allgemeine Führerschaft [imamatihim al-amma] bereits schon lange durchgeführt worden war. Anderenfalls wäre man sicher nicht derartig verschlungenen Pfaden gefolgt.
Doch lassen wir deren (Gemeint sind die Textbelege derjenigen, die den Ahl-ul-Bait folgen) Textbelege und Erläuterungen jetzt beiseite! Betrachte vielmehr die Autoren, selbst ohne Rücksicht auf deren Schriften zu nehmen. Findest Du dann jegliche Unzulänglichkeit bzw. Schwäche bei ihnen, etwa im Denken, im Handeln oder in der Frömmigkeit beispielsweise gegenüber Imam al Asch'ari (Begründer der philosophischen Schule der Asch'aria, geistiger Vorgänger der sunnitischen Rechtsschulen.) oder gegenüber den vier Imamen (Gemeint sind die Begründern der vier sunnitischen Rechtsschulen) oder anderen? Wenn bei diesen Männern kein Mangel festzustellen ist, warum sollten dann andere der Gefolgschaft würdiger sein oder mehr Recht auf die Gehorsamspflicht haben?
Welches unparteiische Gericht fällt nun sowohl über jene, die am Irrtum festhalten, das Urteil, als über jene, die auf ihren Spuren wandeln? Wo ist der Richter, der die Anhänger der Ahl-ul-Bait vorwerfen will, sie würden irren? Wie kann jemandem vorgeworfen werden, er würde irren, weil er sich an die Nachkommenschaft des Propheten (s.) hält? Keiner der Leute der Sunna wal Dschama'ah1 kann solche ein Urteil über uns fällen.
Der Friede sei mit Dir.
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