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Beitrag von Puszta Do Mai 27, 2010 9:13 pm

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Die 30. Konsultation - Nachweis der Allgemeingültigkeit

22. Dhu-l-Hidscha 1329 (13.12.1911)

Verehrter [maulana] Scheich al-Islam, der Friede sei mit Dir und die Gnade Allahs und Seine Barmherzigkeit.

Auf die Äußerung, die Überlieferung sei aus der Sicht unserer Gegner nicht allgemeingültig, wollen wir jene antworten lassen, die der arabischen Sprache mächtig sind und sich auch arabischer Tradition verpflichtet fühlen. Denn Du bist die Autorität der Araber, der man weder Kritik entgegensetzt noch widerspricht.

Befindet sich Deine Gemeinschaft - die Nation arabischer Sprache - in Bezug auf die Allgemeingültigkeit der Überlieferung zum Range Alis denn im Zweifel? Nein und abermals nein! Jemand wie Du zweifelt doch z.B. auch nicht daran, dass eine bestimmte grammatische Konstruktion als solche absolut wahr ist. Wenn Du beispielsweise sagtest: „Ich lasse euch Gerechtigkeit zuteil werden," bezöge sich dann diese, deine Gerechtigkeit, nur auf eine ganz bestimmte Situationen oder würde sie nicht vielmehr ganz allgemein gültig sein, d.h., ist sie nicht dann in jedem Falle angebracht?

Möge Allah uns davor bewahren, dass Du die Überlieferung als nicht allgemeingültig ansiehst oder dass Du für sie nicht vollstes Verständnis aufbringst! Wenn beispielsweise der Kalif der Muslime zu einem seiner Freunde sagen würde „Ich ernenne Dich zum Herrscher über die Menschen" oder „ ich weise Dir meine Stellung, meine Würden und meine Macht zu ", würde dann wohl jemand denken, diese Worte seien nicht allgemeingültig? Und ist nicht die Behauptung, hier handele es sich um eine, allein auf ganz bestimmte Situationen zu beziehende Aussage, nicht widersprüchlich und leichtsinnig?

Und wenn der Kalif zu einem seiner Gefolgsleute sagte: „In der Zeit meiner Herrschaft wird Dir jene Stellung zuteil, die Umar in der Zeit von Abu Bakr innehatte (Hier wird darauf angespielt, dass Umar der Nachfolger des ersten - aus Sich der Schia unrechtmäßigen - Kalifen Abu Bakr durch dessen Ernennung wurde.), es sei denn, Du gehörst nicht zu meinen Gefährten", wäre diese Aussage dann nur auf etwas ganz Bestimmtes beschränkt oder gälte sie nicht vielmehr in jedem Fall?

Bei Allah, ich sehe doch, dass Du die Überlieferung zum Range Alis nicht anders als allgemeingültig betrachten kannst und die Worte des Gesandten Allahs (s.): „Du hast mir gegenüber den gleichen Rang, wie Aaron ihn Moses gegenüber einnimmt" für korrekt erachtest. Hierbei sind die Kriterien der Tradition und der Sprache mit in Betracht zu ziehen, zumal schließlich das Prophetentum (für Imam Ali) ausgenommen wurde. Warum fragst Du dazu nicht die Araber, die vor deinem Tore stehen?

Die Ansicht des Gegners, die Überlieferung zur Stellung Alis beziehe sich allein auf den Ort seiner Herkunft, ist aus zweierlei Gründen unzutreffend.

Erstens: Die Überlieferung als solche ist bekanntlich allgemeingültig und auch wenn wir die Hypothese aufstellen, es handele sich hierbei um einen besonderen Anlass, heißt dies noch nicht, er verliere damit gleichzeitig seine Allgemeingültigkeit, denn der Herkunftsort, d.h. der Ort, an dem die Überlieferung erstmalig vernommen wurde, bestimmt doch wohl kaum den Inhalt der Überlieferung. Dies dürfte klar sein.

Angenommen, Du sagst jemandem, der den Thronvers (Heiliger Qur'an 2:255) berührt hat [yamassu], obwohl er sich im Zustand der großen rituellen Unreinheit befand, dass in diesem Zustand Qur'an-Verse niemals berührt werden dürfen, seist Du dann nicht ebenfalls der Ansicht, dass dies nicht nur für den Ort gilt, an dem diese Worte geäußert worden sind, sondern auf alle Verse des Qur'ans und auf alle, die in diesem Zustand sind, zu beziehen ist? Ich glaube, dass die Weisung, den Thronvers im Zustand der großen rituellen Unreinheit nicht zu berühren, von niemandem allein auf diesen Vers beschränkt werden würde. Und wenn ein Arzt, nachdem er gesehen hat, wie sein Patient Datteln isst, diesem untersagt, Süßes zu sich zu nehmen, gelten diese seine Worte dann dem Brauche nach allein an jenem Ort oder aber sind sie nicht auf jegliche Süßigkeit beziehbar?

Wer - so schwöre ich bei Allah - diese Überlieferung allein auf ihren Herkunftsort bezieht, ist in meinen Augen weit von den Glaubensgrundsätzen und den Regeln der Sprache entfernt. Er besitzt keinerlei Verständnis für die Tradition und scheint unserer ganzen Welt entfremdet. Und so unterscheiden sich jene, welche die Allgemeingültigkeit der Überlieferung zur Stellung Alis zugunsten der besonderen Situation während des Feldzuges von Tabuk aufgehoben wissen wollen im Grunde genommen nicht von den anderen.

Zweitens: Die Überlieferung, in der Ali während des Feldzuges von Tabuk in Medina zum Stellvertreter des Propheten ernannt wird, beschränkt sich nicht auf den Ort seiner Entstehung, auch wenn ein Gegner darauf beharrt. Unsere ununterbrochene Überliefererkette bis zurück zu den Imamen der reinen Nachkommenschaft zeigt, dass die Überlieferung zur Stellung Alis auch von den anderen Quellen herzuleiten ist. Dort sollten die Forscher genauer Einsicht nehmen! Dies wird (zudem) von dem herkömmlichen Brauch der Sunniten bestätigt. Wie es den in dieser Frage Kundigen bekannt ist, sind die Behauptungen des Gegners, dass aus dem Zusammenhang zu erschließen ist, die Überlieferung sei auf den Feldzug von Tabuk zu beziehen, unzutreffend, ja sie sind unwahr.

Drittens: Die Behauptung des Gegners, das Allgemeingültige, das sich gleichzeitig auf eine besondere Situation bezieht, sei kein Beweis für den Rest, ist ein großer Irrtum und ein ganz offensichtlicher Fehler. Solche Annahmen über unsere Überlieferung können nur von jenen stammen, die in diesen Dingen voller Fanatismus sind. Sie haben ebenso wenig Klarheit wie jemand, der in stockfinsterer Nacht auf einem blinden Kamel reitet. Möge Allah uns vor Unwissenheit schützen und Dank sei Allah für unsere Lebenskraft.

Wenn sich die Einschränkung des Allgemeingültigen auf die Beweiskraft mit einem Bezug auf den Rest beschränken würde, gäbe es keinen bestimmten Allgemeinbegriff mehr, nicht einmal dann, wenn er obligatorisch ist, wie auch in unserer Überlieferung.

Angenommen, ein Vormund sagt zu seinem Diener: „Heute sollst Du all meinen Besuchern mit Gastfreundschaft begegnen außer Zaid (Der Name „Zaid" ist im arabischen gleichzeitig ein Synonym für eine beliebige Person.)", dann ist jener ausgeschlossen von denjenigen, denen Respekt gezollt werden soll. Wenn nun der Diener auch weiteren Gästen keinen Respekt zollt, bedeutet es nach dem Brauch [urf], dass jener Diener ungehorsam war. Die Rationalisten tadeln ihn und halten ihn mit Recht für schuldig. Die Bestrafung dieses Ungehorsams würde dabei im gebührenden Maße zur Vernunft wie zum Gesetze stehen. Und niemand von denen, die sich dem Brauch verpflichtet fühlen, würde seiner Ausrede, er hätte den speziellen Befehl auf die Allgemeinheit angewandt, billigen, und jene Ausrede wäre schlimmer als sein Vergehen. Dies ist nichts weiter als das Offenkundigwerden, dass die Verallgemeinerung nach seiner Einschränkung nicht zulässig ist, wie es Dir doch bekannt ist. (Es wird wohl darauf angespielt, dass die Sonderrolle, die Imam Ali (a.) von Propheten gewährt wurde, eben nicht auf andere übertragbar ist.)

Du kennst die Handlungsweise der Muslime, und andere haben sich dadurch weiterentwickelt, dass sie Argumente für Anweisungen aus dem Allgemeingültig entwickelten ohne das Spezielle abzuleugnen. Nicht nur die Vorfahren und Nachfolger der Prophetengefährten sind so verfahren, auch die Muslime der zweiten und aller bis heute folgenden Generationen haben sich daran gehalten. Insbesondere sind hier natürlich die Imame der Angehörigen des Prophetenhauses wie auch die übrigen Imame der Muslime zu erwähnen. All das steht außer Zweifel und die Beweiskraft allgemeingültiger Überlieferungen, die sich gleichzeitig auch auf eine besondere Situation beziehen, sollten auf diese Weise hinreichend dokumentiert worden sein.

Würden sie nicht als Beweismittel gelten können, so wäre die Wissenschaft, die sich mit der praktischen Anwendung der gesetzlichen Grundlagen, also mit den detaillierten Hinweisen beschäftigt, für die vier Imame (Gemeint sind die Begründer der vier sunnitischen Rechtsschulen) und all die anderen Rechtsgelehrten bereits abgeschlossen.

Durch die Allgemeingültigkeit dieser Überlieferungen bleibt die Wissenschaft aber in Bewegung (und entwickelt sich weiter). Denn allgemeingültig ist auch das, was vormals auf eine besondere Situation bezogen werden konnte.

Wenn wir das Allgemeingültige aber missachten, wird die ganze Wissenschaft erschüttert. Allah bewahre uns davor.

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