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Leder Haram???
4 verfasser
Seite 1 von 1
Leder Haram???
Salam Aleykum
heute wurde mir gesagt das leder haram wäre?! Stimmt das denn? Und wenn ja warum denn?
danke
w.salam amina diana
Re: Leder Haram???
Salam,
ich wüsste jetzt auch nicht warum, war das denn eine Info von Schiiten?
Isch gugg ma!
Wasalam
ich wüsste jetzt auch nicht warum, war das denn eine Info von Schiiten?
Isch gugg ma!
Wasalam
Umm Malik- shia-Rose
- Anzahl der Beiträge : 214
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Stadt : Markt Schwaben
Re: Leder Haram???
As salam alaikum,
Ayatollah Sistiani sagt dazu folgendes in seinem Buch Figh für Muslime im Westen
Lederwaren sind unrein nadjis und salāh in ihnen ist nicht erlaubt, wenn wir wissen, dass sie aus der Haut eines Tieres gemacht sind, das nicht nach islamischen Regeln geschlachtet wurde.
Solche Erzeugnisse werden als rein angesehen und salah ist in ihnen erlaubt, wenn eine Möglichkeit besteht, dass sie aus der Haut eines Tieres hergestellt wurden, das halal ist und das islamisch geschlachtet wurde.
Es ist nicht erlaubt in Lederwaren aus der Haut von Raubtieren wie z.B. Löwe, Leopard, Tiger, Fuchs und Schakal zu beten. Genauso, folgend der Regel von ahwat wudjūban, ist das Gebet nicht gestattet in Lederwaren von Nicht-Raubtieren, deren Fleisch uns verboten ist, so wie Affen und Elefanten, obwohl ihre Haut als tāhir angesehen werden kann, wenn sie sicher nach islamischen Regeln getötet wurden (oder, wenn die Möglichkeit besteht, dass dem so ist). In all diesen Fällen von bestehender Möglichkeit ist es erlaubt im Gebet einen Gürtel oder etwas ähnliches zu tragen, vorausgesetzt dass diese Dinge nicht so groß sind, dass sie die ´aurah bedecken könnten.
Wenn es keine Möglichkeit gibt, dass es islamisch geschlachtet wurde und wir sind im Gegenteil sicher, dass es aus der Haut eines Tieres ist, das nicht nach islamischen Regeln geschlachtet wurde, dann ist es nadjis und das Gebet darin ist nicht erlaubt. Sogar das Benutzen eines Gürtels und ähnlichem, das nicht mal groß genug wäre, die ´aurah im Gebet zu bedecken, ist der Regel von ahwat wudjūban folgend, nicht gestattet. Es gilt dieselbe Regel, wenn die Wahrscheinlichkeit sehr gering ist, dass vernünftige Leute es übersehen (z.B. 2%).
Lederwaren, die in nichtislamischen Ländern aus der Haut von Schlangen und Krokodilen hergestellt werden, und in nichtislamischen Märkten ausgestellt werden, werden als rein (tahir) angesehen. Es ist erlaubt sie zu kaufen, zu verkaufen und sie für Dinge zu benutzen die Reinheit erfordern.
Lederwaren aus islamischen Ländern, die in nichtislamischen Märkten verkauft werden, werden als tāhir betrachtet und man darf sie im Gebet benutzen.
Lederwaren, die in nichtislamischen Ländern hergestellt werden, deren Natur und rituelle Reinheit nicht bestimmt werden können und bei denen nicht sicher ist, ob sie aus Echt- oder Kunstleder bestehen, sind erlaubt im Gebet zu nutzen.
Schuhe, die aus dem Leder eines Tieres sind, welches nicht islamisch geschlachtet wurde, machen die Füße nicht nadjis außer durch Feuchtigkeit, die die Unreinheit überträgt. Wenn also der Fuß schwitzt und die Socken sich mit Schweiß voll saugen, aber dieser jedoch nicht das unreine Leder erreicht, so macht dieser weder die Füße noch die Socken unrein.
Es ist erlaubt mit einer Ledermütze oder einem Gürtel, die in nichtislamischen Ländern hergestellt wurden und in nichtislamischen Märkten gekauft wurden zu beten, wenn eine Wahrscheinlichkeit besteht, dass diese Lederwaren von der Haut eines Tieres sind, das halāl ist und gemäß den islamischen Gesetzen geschlachtet wurde.
Ayatollah Sistiani sagt dazu folgendes in seinem Buch Figh für Muslime im Westen
Lederwaren sind unrein nadjis und salāh in ihnen ist nicht erlaubt, wenn wir wissen, dass sie aus der Haut eines Tieres gemacht sind, das nicht nach islamischen Regeln geschlachtet wurde.
Solche Erzeugnisse werden als rein angesehen und salah ist in ihnen erlaubt, wenn eine Möglichkeit besteht, dass sie aus der Haut eines Tieres hergestellt wurden, das halal ist und das islamisch geschlachtet wurde.
Es ist nicht erlaubt in Lederwaren aus der Haut von Raubtieren wie z.B. Löwe, Leopard, Tiger, Fuchs und Schakal zu beten. Genauso, folgend der Regel von ahwat wudjūban, ist das Gebet nicht gestattet in Lederwaren von Nicht-Raubtieren, deren Fleisch uns verboten ist, so wie Affen und Elefanten, obwohl ihre Haut als tāhir angesehen werden kann, wenn sie sicher nach islamischen Regeln getötet wurden (oder, wenn die Möglichkeit besteht, dass dem so ist). In all diesen Fällen von bestehender Möglichkeit ist es erlaubt im Gebet einen Gürtel oder etwas ähnliches zu tragen, vorausgesetzt dass diese Dinge nicht so groß sind, dass sie die ´aurah bedecken könnten.
Wenn es keine Möglichkeit gibt, dass es islamisch geschlachtet wurde und wir sind im Gegenteil sicher, dass es aus der Haut eines Tieres ist, das nicht nach islamischen Regeln geschlachtet wurde, dann ist es nadjis und das Gebet darin ist nicht erlaubt. Sogar das Benutzen eines Gürtels und ähnlichem, das nicht mal groß genug wäre, die ´aurah im Gebet zu bedecken, ist der Regel von ahwat wudjūban folgend, nicht gestattet. Es gilt dieselbe Regel, wenn die Wahrscheinlichkeit sehr gering ist, dass vernünftige Leute es übersehen (z.B. 2%).
Lederwaren, die in nichtislamischen Ländern aus der Haut von Schlangen und Krokodilen hergestellt werden, und in nichtislamischen Märkten ausgestellt werden, werden als rein (tahir) angesehen. Es ist erlaubt sie zu kaufen, zu verkaufen und sie für Dinge zu benutzen die Reinheit erfordern.
Lederwaren aus islamischen Ländern, die in nichtislamischen Märkten verkauft werden, werden als tāhir betrachtet und man darf sie im Gebet benutzen.
Lederwaren, die in nichtislamischen Ländern hergestellt werden, deren Natur und rituelle Reinheit nicht bestimmt werden können und bei denen nicht sicher ist, ob sie aus Echt- oder Kunstleder bestehen, sind erlaubt im Gebet zu nutzen.
Schuhe, die aus dem Leder eines Tieres sind, welches nicht islamisch geschlachtet wurde, machen die Füße nicht nadjis außer durch Feuchtigkeit, die die Unreinheit überträgt. Wenn also der Fuß schwitzt und die Socken sich mit Schweiß voll saugen, aber dieser jedoch nicht das unreine Leder erreicht, so macht dieser weder die Füße noch die Socken unrein.
Es ist erlaubt mit einer Ledermütze oder einem Gürtel, die in nichtislamischen Ländern hergestellt wurden und in nichtislamischen Märkten gekauft wurden zu beten, wenn eine Wahrscheinlichkeit besteht, dass diese Lederwaren von der Haut eines Tieres sind, das halāl ist und gemäß den islamischen Gesetzen geschlachtet wurde.
Mariam- shia-Rose
- Anzahl der Beiträge : 57
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Alter : 60
Stadt : Älteste Stadt Deutschlands
Re: Leder Haram???
Danke für die ausführliche Antwort Mariam.
ws Salime
Salime- shia-Rose
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