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Die 70. Konsultation - Zurückweisung der Gegenargumente
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Die 70. Konsultation - Zurückweisung der Gegenargumente
Die 70. Konsultation - Zurückweisung der Gegenargumente
11. Safar 1330 (31.1.1912)
Verehrter [maulana] Scheich al-Islam, der Friede sei mit Dir und die Gnade Allahs und Seine Barmherzigkeit.
Die Tatsache, dass der Prophet (s.) Ali ein Vermächtnis hinterlassen hat, lässt sich nicht verleugnen und es besteht auch kein Zweifel daran, dass - nach dem er ihm Wissen und Weisheit vererbt hatte -ihm beauftragte, ihn zu waschen und seinen Leichnam vorzubereiten, ihn zu begraben und seine Schulden zu begleichen, sein Versprechen zu erfüllen, ihn von seiner Verpflichtung freizusprechen und nach seinem Tod den Menschen überall dort mit Erklärungen behilflich zu sein, wo sie hinsichtlich der Gebote und Gesetz des allmächtigen und erhabenen Allahs in Streit geraten werden. Er verpflichtete seine Gemeinschaft zudem, ihn nach seinem Tode als
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ihren Gebieter [wali] anzusehen und als seinem Bruder, weiterhin als den Vater seines Nachkommen, als seinen Helfer [wazir] und Vertrauten, als seinen Nächsten und Bevollmächtigten und als Tor zur Stadt seines Wissens und zum Hause seines Weisheit. Er ist die Pforte der Vergebung dieser Gemeinschaft, ihre Sicherheit und ihr Rettungsschiff. Sie muss ihm Gefolgschaft leisten, wie sie auch schon dem Propheten (s.) Gefolgschaft leistete. Wenn sie sich dem widersetzt, liegt ein schweres Vergehen vor, ganz so, wie wenn man auch dem Propheten den Gehorsam aufgekündigt hätte. Sie muss sich ihm unterordnen, wie sie sich schon dem Propheten unterordnete. Trennt sie sich von ihm, ist es so, als hätte sie sich von dem Propheten getrennt.
Er ist Friede für jeden, der auch mit ihm Friede schließt, aber er ist Krieg für jeden, der auch ihn bekämpft. Er ist jedem ein Schutzherr [wali], der auch ihm ein Beistand [wali] ist, aber er ist jedem ein Feind, der sich auch mit ihm verfeindet. Wer ihn liebst, liebt damit bereits Allah und seinen Gesandten. Wer ihm aber hasst, hasst damit bereits auch Allah und seinen Gesandten. Wer mit ihm befreundet ist, ist auch befreundet mit Allah und seinem Gesandten. Wer aber mit ihm in Fehde liegt, liegt auch in Fehde mit Allah und seinem Gesandten. Wer ihm Unrecht tut, tut auch Allah und seinem Gesandten unrecht und wer über ihm flucht, flucht damit schon über Allah und seinen Gesandten.
Er ist der Imam der Reinen und der Mörder ist der Frevler. Wer ihm beisteht, wird siegreich sein, wer ihn aber im Stich lässt, erleidet Misserfolg. Er ist der Befehlshaber der Muslime, der Imam der Gottesehrfürchtigen und der Fürst der Einzigartigen. Er ist das Banner der Rechtleitung, der Imam der Freude Allahs und das Licht jener, die Allah Gefolgschaft leisten. Er ist das Wort, das Allah den Gottsehrfürchtigen anvertraut und er ist auch der größte Freund. Er ist der in der Gemeinschaft die Wahrheit von der Lüge Unterscheidende und er ist auch das Haupt der Gläubigen.
Sein Rang ist das der großartigen Offenbarung und weisen Erinnerung (Gemeint ist der Heilige Qur'an). Dem Propheten gegenüber nimmt er die gleiche Stellung ein, wie Aaron sie Moses gegenüber innehatte und wie sie auch der Prophet Seinem Herrn gegenüber einnahm. Sein Rang ist wie der Kopf sich zum Körper verhält. Er ist wie der Prophet selbst (Außer in Bezug auf Prophetentum). Allah, der Allmächtige und Erhabene, betrachtete die Menschen der Erde und erwählte beide unter ihnen aus. Du erinnerst Dich doch an seine Worte damals bei Arafat auf der Abschiedspilgerfahrt, als er (s.) nämlich sagte, dass niemand anderes als Ali seine Mission erfüllen könne.
Ali vereint in sich beide herausragende Eigenschaften, für die allein der Bevollmächtigte und jene, die den Rang des Propheten haben, sich würdig zeigen. Wie, aus welchem Grunde und wann, sollte es für einen Vernunft begabten Menschen möglich sein, das Vermächtnis des Propheten weiterhin abzuleugnen, oder ihm ohne eine besondere Absicht zu widersprechen? Ist das Vermächtnis angesichts auch nur einiges dieser Tatsachen denn etwa kein Versprechen?
Einige der Anhänger der vier sunnitischen Rechtschulen haben diese Tatsachen nicht anerkannt, weil sie der Meinung waren, dass sie mit dem Kalifat der drei Imame nicht in Übereinstimmung zu bringen sei. Ihr Beweismittel, dass bei Buchari und anderen Talha bin Hasraf Folgendes gesagt haben soll, hat bei uns keinerlei Gültigkeit: „Als ich (einst) Abdullah bin Abi Aufa fragte, ob der Prophet (s.) ein Vermächtnis hinterlassen hätte, verneinte er. Da meinte ich: , Warum erlegte er dann den Menschen auf, ein Testament zu machen?' Und er antwortete: ,Er hinterließ die Schrift Allahs als Vermächtnis.'"
Diese Überlieferung findet sich bei uns nicht bestätigt, sie wird wahrscheinlich eher den Erfordernissen der Politik und ihrer Herrschaft zuzurechnen sein. Abgesehen von alldem sind die authentischen Überlieferungen der reinen Nachkommenschaft zum Vermächtnis in ununterbrochener Folge überliefert. Was also zu ihm in Widerspruch steht, wird nur gering geachtet.
Die Angelegenheit des Vermächtnisses kommt daher ohne Beweis aus, wenn schon allein Vernunft und Gewissen darüber geurteilt haben. Ist ein Gewächs groß genug, ist das Sonnenlicht nicht mehr so vonnöten. Es entspricht der Wahrheit, dass gemäß dem Berichts von Buchari nach Ibn Abi Aufa der Prophet (s.) als Vermächtnis die Schrift Allahs hinterlassen hat. Und dennoch ist er nur die halbe Wahrheit, da er (s.) doch auch hinterlassen hat, man solle zu gleicher Zeit an den beiden Gewichtigen festhalten. Er verpflichtete seine Gemeinschaft dazu, beide Seile nicht loszulassen, und warnte sie vor dem Irrtum, falls sie es doch zu tun gedächten. Weiter ließ er sie wissen, dass beide nicht voneinander getrennt werden, bis sie bei ihm am Wasserbecken eingetroffen sind.
Unsere authentischen Überlieferungen hierzu sind in ununterbrochener Folge überliefert. Ich hoffe, Du wirst Dich mit dem, was bereits von anderer Seite bestätigt und von uns in der achten Konsultation und 54. Konsultation angeführt worden ist, zufrieden geben.
Der Friede sei mit Dir.
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