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Beitrag von Puszta Mi Mai 26, 2010 10:16 pm

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Die 87. Konsultation - Diskussion zur Donnerstagstragödie

9. Rabi-ul-Awwal 1330 (28.2.1912)

Geehrter [scharif] großer Gelehrter [allamah] und weiser Herr [scheich] Abdalhussain Scharaffuddin al-Musawi, der Friede sei mit Dir und die Gnade Allahs und Seine Barmherzigkeit.

Es ist auch möglich, dass er (s.) gar nicht vorhatte, eine Schrift niederzulegen, als er ihnen befahl, ein Tintenfass und ein leeres Blatt zu bringen, sondern einzig und allein sie auf die Probe stellen wollte. Dementsprechend hatte Allah Umar al-Faruq (Titel des zweiten Kalifen bei Sunniten), nicht aber den anderen Prophetengefährten, den rechten Weg gewiesen, als dieser sie davon abgehalten hat, Tintenfass und Blatt zu holen. Dann wäre es notwendig, die Auflehnung zu jenen Äußerungen zu zählen, die von seinem Herrn, dem Erhabenen, gebilligt werden. Sie müsste daher seinem (r.) Edelmut zugerechnet werden. Dies ist die Deutung, die einige Gelehrte dazu abgegeben haben.

Seine (s.) Worte: „ ... und nach dieser Schrift werdet ihr nicht in die Irre gehen", widersprechen dieser Deutung jedoch, denn sie sind der zweite Teil der Aufforderung. Dies bedeutet: „Wenn ihr mir Tintenfass und Blatt bringt, dann werdet ihr nach ihr nicht in die Irre gehen". Die Behauptung, solche Worte seien allein zum Zweck der Prüfung gesprochen worden, ist erlogen; die Propheten sind zu erhaben, um so etwas zu tun; vor allem in einem Fall, wo man einer Unterlassung, nämlich Tintenfass und Blatt nicht zu bringen, einen größeren Wert beimisst, als der Ausführung der Anordnung.

Für die Antwort Umars muss es deshalb aus mehreren Gründen eine andere Rechtfertigung geben. Es läuft darauf hinaus, dass die Angelegenheit nicht mit Absicht und Entschiedenheit angeordnet wurde, sondern eine Sache der Beratung war. Denn im Falle einer Anordnung ist eine Ablehnung unangebracht, da der Ablehnende einfach ungehorsam wäre. Es gab einige Dinge, bei dem sie ihn (s.) beraten haben. Unter ihnen war es insbesondere Umar, der von sich selbst wusste, dass er einen Sinn für die richtige Einschätzung der Belange des Islams hatte und der sich von Allah, dem Erhabenen, inspirieren ließ. Er wollte aus Mitleid dem Propheten Erleichterung verschaffen, da er sich doch angesichts des ernsten Zustands, in dem er sich befand, viel zu sehr angestrengt hätte, wenn er die Schrift niedergelegt hätte. Umar (r.) war der Meinung, dass man es besser unterlassen sollte, Tintenfass und Papier herbeizubringen. Vielleicht befürchtete er auch, dass der Prophet (s.) Anweisungen niederschreiben würde, welche die Menschen nicht erfüllen könnten. Sie hätten dann Bestrafung zu erwarten, da es sich um schriftlich fixierte Regeln gehandelt hätte, bei denen kein freies Ermessen möglich ist. Vielleicht hatte er auch Angst davor, dass die Heuchler an der Richtigkeit dieser Schrift zweifeln würden, weil der Prophet doch krank war und dass dies Anlass für Zwietracht gegeben hätte. Und dann hat er noch gesagt: „ Verlassen wir uns allein auf den Qur'an!" Und zwar entsprechend den Worten des Erhabenen:

„... Wir haben in der Schrift nichts übergangen" (Heiliger Qur'an 6:38)

und

„Heute habe ich euch eure Religion vervollständigt" (Heiliger Qur'an 5:3)

Es scheint, dass er sicher war, dass die Umma nicht in die Irre geht, weil Allah doch die Religion für sie vervollständigt und die Gnade an ihr vollendet hat.

Das ist der Grund für ihre Entgegnung, denn die Worte des Propheten (s.): „Ihr werdet nicht in die Irre gehen", deuten an, dass er seine Anordnung in voller Absicht und mit Entschiedenheit gesagt hat. Denn man muss, so gut man eben kann, alles dafür tun, um nicht in die Irre zu gehen. Seine Verärgerung über sie und die Tatsache, dass er sie weggeschickt hat, als sie seiner Anweisung nicht nachgekommen sind, sind ein weiterer Hinweis darauf, dass er es ernst gemeint hat und die Angelegenheit nicht zur Diskussion stellen wollte.

Wenn das, was Du sagst, richtig ist, dann wäre es für den Propheten (s.) eine Pflicht gewesen, von der Niederlegung der Schrift keinen Abstand zu nehmen, nur weil sie dagegen waren, ebenso, wie er nicht aufhörte, den Islam zu verkünden, nur weil die Ungläubigen dagegen waren. Deshalb sagen wir: Wenn er davon Abstand genommen hat, dann bedeutet es, dass der Prophet (s.) nicht verpflichtet war, die Schrift niederzulegen. Dies steht nicht in Widerspruch zu der Tatsache, dass sie Tintenfass und Blatt hätten herbeibringen müssen, als der Prophet es von ihnen verlangt hat und erklärt hat, dass es für sie von Nutzen sei, nicht in die Irre zu gehen, sondern auf dem rechten Weg zu bleiben. Denn derjenige, der die Anweisung erhalten hat, muss Gehorsam zeigen, und nicht derjenige, der sie gegeben hat, vor allem dann, wenn sie für den von Nutzen ist, an den sie sich richtet. Gegenstand der Debatte ist, dass sie dazu verpflichtet sind, und nicht er. Es könnte jedoch auch als Pflicht für ihn angesehen werden. Nachdem sie seine Worte aber nicht gebilligt haben, indem sie sinngemäß sagten: „Er hat die Kontrolle über seinen Verstand verloren" war diese Pflicht für ihn nicht mehr obligatorisch, denn die Schrift hätte einzig und allein - wie Du richtig sagst - Zwietracht zur Folge gehabt.

Vielleicht werden sich einige von ihnen damit entschuldigen, dass Umar (r.) die Worte des Propheten nicht so verstanden hat, wie dies auch im Folgenden deutlich wird: Die Schrift wird ein Grund dafür sein, dass jedes Individuum der Umma vor dem Irrweg bewahrt wird, weil keiner in die Irre geht, solange er sich daran hält. Den Ausspruch „ihr werdet nicht in die Irre gehen" habe Umar vielmehr so verstanden, dass niemals alle gemeinsam in einem Irrtum übereinstimmen werden und dass ihnen kein Irrtum unterlaufen wird, sobald die Schrift einmal niedergelegt ist. Deshalb habe er gemeint, es sei unmöglich, dass sie jemals in einem Irrtum miteinander übereinstimmen, weshalb er dann auch der Ansicht war, dass die Schrift keine Auswirkungen hätte. Er habe vermutet, der Prophet wolle in dieser Angelegenheit ganz sicher sein, da ihm doch ein hohes Maß an Barmherzigkeit zu eigen war. Deshalb habe er dem Propheten in diesem Falle widersprochen, weil er glaubte, die Anweisung sei nicht definitiv, sondern beziehe sich allein auf Mitgefühl und Freundlichkeit.

All dies wurde als Rechtfertigung für die unbedachte Äußerung Umars vorgebracht. Wer aber genau hinsieht, der kommt zu dem Schluss, dass es nicht so sein kann, da die Worte: „sie werden nicht in die Irre gehen" zeigen, dass die Anordnung - wie wir bereits erwähnt haben - sehr wohl definitiv war. Zudem ist auch sein Missfallen über sie ein Beweis dafür, dass sie einen ihnen auferlegten Befehl nicht befolgt haben. Es wäre besser, wenn man die Antwort folgendermaßen begründen würde: Diese Sache hat sich tatsächlich ereignet, steht aber im Widerspruch zu ihrer sonstigen Lebensführung. Es war ein Fehltritt, der nun einmal passiert ist, und ein Versehen, das selten vorkam. Wir wissen auch nicht genau, wo hier die Wahrheit liegt. Möge Allah uns auf den rechten Weg leiten.

Der Friede sei mit Dir
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