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Einschränkungen des Gebotes
Shia-Schwestern Forum :: Furu Al-Din / Die Zweige der Religion :: Furu Al-Din / Die Zweige der Religion :: Das Gute gebieten / Schlechtes Verwehren
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Einschränkungen des Gebotes
Einschränkungen des Gebotes
Das Prinzip Gutes gebieten und Schlechtes verwehren kann erst dann angewandt werden, wenn feststeht, dass der Angesprochene die betreffende Handlung auch immer wieder tut. Wenn es sich jedoch bei einer schlechten Tat oder dem Unterlassen einer guten Tat um einen einmaligen Übertritt handelt, darf es nicht angewandt werden. Selbst wenn jemand etwas Schlechtes getan hat, man jedoch nicht sicher ist, ob dieser auch in Zukunft damit fortfahrt, darf zunächst einmal nichts dagegen unternommen werden.
Es sei daran erinnert, dass das Gebot nur dann Anwendung findet, wenn die Angelegenheit offensichtlich ist. Steht allerdings nicht eindeutig fest, ob jemand etwas Schlechtes getan hat, dann dürfen wir — vor allem in persönlichen Dingen - islamisch gesehen nicht nachbohren oder gar spionieren, um herauszubekommen, ob der Betreffende wirklich etwas Schlechtes getan hat. Wenn allerdings die Vermutung naheliegt, dass jemand etwas begangen hat, wodurch die islamische Gemeinschaft in ihrer Substanz bedroht wird, dann dürfen die Gläubigen nicht ruhig und passiv bleiben. Vielmehr sind sie dann angehalten, der Vermutung nachzugehen und die Sache aufzuklären.
Es kommt also immer darauf an, wie schwer eine Tat wiegt und darauf, ob Einzelpersonen oder die Gesellschaft geschädigt werden, inwieweit man berechtigt ist, einer bestimmten Sache nachzugehen oder nicht! Liegen beispielsweise Anzeichen vor, in einem islamischen Land wird von fremden Machten Spionage betrieben, so können die Muslime nicht sagen, wir dürften nichts dagegen unternehmen! Immer wenn der islamischen Gemeinschaft ein Schaden zugefugt wird, ist es nicht nur erlaubt, sondern geboten, dass sich die Muslime dagegen zur Wehr setzen. Die Muslime sind somit angehalten, das geheime Vorgehen ihrer Feinde zu entlarven und ihre Gemeinschaft zu schützen.
In Fallen jedoch, wo die menschlichen Schwächen eines Individuums betroffen sind, erlaubt der Islam nicht, insgeheim Informationen einzuholen. Hier argumentiert der Quran folgendermaßen:
"O ihr Gläubigen, hütet euch davor, über andere schlecht zu denken, denn wahrlich oft ist Argwohn Sünde! Und spioniert nicht! Die einen von euch sollen die anderen in ihrer Abwesenheit nicht verleumden! Möchte denn einer von euch das Fleisch seines toten Bruders essen? Dies ist euch gewiss widerwärtig So fürchtet Gott. Wahrlich, ER ist allvergebend, allverzeihend."
[49 : 12]
Demnach gehört das Ausspionieren privater Dinge im Islam zu den ganz großen Sünden.
Zuletzt von Jasmin am So Mai 09, 2010 9:52 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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