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Tahara / طهاره / Die rituelle Reinheit
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Tahara / طهاره / Die rituelle Reinheit
Bismillah
Tahara / طهاره / Die rituelle Reinheit
Die rituellen Gebete beginnen im weitesten Sinne des Begriffs mit der Reinigung. Jeder Mensch empfindet es als eine Selbstverständlichkeit, dass man zu einem Vorgesetzten oder einem Höhergestellten in sauberem Zustand geht. So ist dem Muslim die Waschung vor dem Gebet eine Selbstverständlichkeit; Wer vor Gott tritt, muss rein sein. Im Islam unterscheidet man drei Arten der rituellen Reinigung: Teilwaschung, Ganzwaschund und Trockenreinigung.
1. Teilwaschung (Wudu / الوضوء / )
Der heilige Koran gibt in Sure 5, Vers 6, genaue Anweisung:
„O, die ihr glaubt! Wenn ihr zum Gebet hin tretet, so wascht euer Gesicht und eure Hände bis zu den Ellbogen, und streicht mit den nassen Händen über euren Kopf und eure Füße bis zu den Knöcheln. Und wenn ihr im Zustand der unreinheit seid, so reinigt euch...“
Wenn ein Gläubiger den Wunsch hat, Gott durch ein Gebet zu ehren, Seine Gnade zu erflehen und Ihm für seine Güte zu danken, so beginnt er die Waschung in folgender festgelegter Reihenfolge:
Er fasst den Entschluss zur rituellen Reinigung, dann reinigt er sich das Gesicht vom Haaransatz bis zum Kinn den Mund und die Nase.
Darauf wäscht er den rechten Unterarm, vom Ellbogen bis zu den Fingerspitzen von oben nach unten; die gleiche Waschung nimmt er am linken Unterarm vor.
Mit der noch nassen rechten Hand streicht er sich darauf von der Kopfmitte bis zum vorderen Haaransatz, dann streicht er mit der nassen rechten Hand von den Zehen bis zum Knöchel über den rechten Fußrücken, und schließlich mit der linken Hand in gleicher Weise über den linken Fuß.
Die Teilwaschung ist Pflicht:
-vor dem Pflichtgebeten
-für den Pilger vor dem Umkreisen der Kaaba in Mekka
-vor dem Berühren eines Korantextes
In folgenden Fällen wird eine Teilwaschung ungültig:
-Urinieren
-Stuhlgang
-Windlassen
-tiefer Schlaf
-Ohnmacht
-Blutfluss der Frau außerhalb der monatlichen Regel.
2. Ganzwaschung (Gusl / غسل / )
Hierbei werden zwei Arten unterschieden: die systematische Ganzkörperwaschung und die Waschung durch Untertauchen. Wesentlich für die Ganzwaschung ist, dass das Wasser alle Teile des Körpers erreicht.
Nach dem Vorsatz, die Ganzwaschung systematisch vorzunehmen, wäscht sich der Betreffende den Kopf, den Hals, dann die rechte und zum Schluss die linke Körperseite von der Schulter bis zur Fußsohle. Ein einfaches Untertauchen in der Badewanne genügt nicht, da das Wasser beschmutzt ist.
Die zweite Möglichkeit besteht darin, nachdem die Absicht zur Waschung gefasst wurde, mit dem gesamten Körper ins Wasser einzutauchen.
Die Ganzwaschung ist Pflicht:
-nach Geschlechtsverkehr, Ejakulation (Koran 5: 9)
-für Frauen nach der monatlichen Blutung bzw. starkem Blutfluss über die Dauer der Regel hinaus
-für die Mutter nach der Entbindung
-nach dem Berühren eines menschlichen Leichnams vor dessen Waschung.
Einem Gläubigen, für dem die Ganzwaschung Pflicht ist, sind vor der Waschung die folgenden Handlungen verboten:
-das Berühren eines Korantextes
-das Betreten des Kaababereiches in Mekka
-das Betreten der Prophetenmoschee in Medina
-der längere Aufenthalt in einer Moschee
-das Rezitieren einer Sure, die zur Niederwerfung verpflichtet.
3. Die Trockenreinigung (Tayammum / تيمم / )
Dieser Art der Reinigung ist durchzuführen, wenn kein Wasser zur Teil-oder Ganzwaschung zur Verfügung steht. Nachdem der Gläubige die Absicht zur Reinigung gefasst hat, legt er beide Hände gemeinsamen auf etwas Reinigendes wie z.B. Erdklumpen, Sand oder Steine.
Anschließend werden beide Handinnenflächen über die Stirn bis zu den Augenbrauen und dem Nasenansatz gestrichen.
Dann wird die Innenfläche der linken Hand über die Außenseite der rechten Hand und anschließend umgekehrt die Innenfläche der rechten Hand über die Außenfläche der linken Hand gestrichen.
Alle Dinge, die eine Teilwaschung bzw. eine Ganzwaschung ungültig machen, machen selbstverständlich auch eine Trockenwaschung ungültig, die anstelle der Teilwaschung bzw. Ganzwaschung durchgeführt wurde
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