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Das Buch des Gebets = Das Zeichengebet (Salat-ul-Ayat) / Imam Khomeini (q.s)
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Das Buch des Gebets = Das Zeichengebet (Salat-ul-Ayat) / Imam Khomeini (q.s)
Inhaltsverzeichnis:1.Voraussetzung der Verpflichtung
2.Religiöses Eintreten der Finsternisse
3.Zeit des Verrichtens
4.Lokalität der Verpflichtung
5.Beweis des Eintreten des Zeichens
6.Wer ist verpflichtet?
7.Urteile bei mangelndem Wissen
8.Urteile bei zweifelhaftem Wissen
9.Art und Weise des Gebets
10.Urteile beim Verrichten des Zeichengebets
11.Erwünschtes beim Verrichten des Zeichengebet
12.Das Zeichengebet in der Gemeinschaft
1. Voraussetzung der Verpflichtung:
A.Die Gründe für dieses Gebet sind:
1.die Sonnenfinsternis
2.die Mondfinsternis (auch wenn beide Finsternisse nicht total sind)
3.der Erdbeben und
4.jedes Zeichen, das die Mehrheit der Menschen beängstigt, egal ob es
a.himmlisch ist,
(wie der ungewöhnliche gelbe, rote oder schwarze Wind oder die sehr starke Dunkelheit oder der sehr starke oder der fast betäubende Ruf vom Himmel oder das Feuer, das im Himmel erscheinen kann und andere Dinge) oder
b.irdisch -als Vorischtsmaßnahme-
(wie das Versinken (eines Landstücks) o.ä.)
A.Die Zeichen, die nicht beängstigend sind oder die wenige Menschen beängstigen, werden ignoriert, bis auf die beiden erwähnten Finsternisse und der Erdbeben, die das Gebet in jedem Fall zu Pflicht machen.
Re: Das Buch des Gebets = Das Zeichengebet (Salat-ul-Ayat) / Imam Khomeini (q.s)
2. Religiöses Eintreten der Finsternisse:
A.Die Sonnen- oder die Mondfinsternis tritt im religiösen Sinne dann ein, sobald sie eine Finsternis genannt werden kann, d.h. auch wenn es sich nicht um den bekannten Grund dafür handelt. So ist es genug, wenn andere Planeten zur Finsternis führen oder etwas anderes.
A.Ja wenn die Finsternis so klein ist, dass man es mit dem bloßen Auge nicht sehen kann auch wenn es mit Maschinen o.ä erkannt werden kann, so ist dieses Zeichen zu ignorieren auch wenn es sich um den bekannten (normalen) Grund dafür handelt.
A.Das gleiche gilt, wenn die Finsternis sehr schnell war, wie wenn einige himmlische Steine schnell vor ihrem Licht passieren, und dieses für eine ganz kleine Zeit verdecken und dann verschwinden
A.Die Sonnen- oder die Mondfinsternis tritt im religiösen Sinne dann ein, sobald sie eine Finsternis genannt werden kann, d.h. auch wenn es sich nicht um den bekannten Grund dafür handelt. So ist es genug, wenn andere Planeten zur Finsternis führen oder etwas anderes.
A.Ja wenn die Finsternis so klein ist, dass man es mit dem bloßen Auge nicht sehen kann auch wenn es mit Maschinen o.ä erkannt werden kann, so ist dieses Zeichen zu ignorieren auch wenn es sich um den bekannten (normalen) Grund dafür handelt.
A.Das gleiche gilt, wenn die Finsternis sehr schnell war, wie wenn einige himmlische Steine schnell vor ihrem Licht passieren, und dieses für eine ganz kleine Zeit verdecken und dann verschwinden
Re: Das Buch des Gebets = Das Zeichengebet (Salat-ul-Ayat) / Imam Khomeini (q.s)
3. Zeit des Verrichtens:
A.Bei den Finsternissen (Zeitzeichen):
Der Zeitraum, in dem man das Gebet der Finsternisse verrichten muss, reicht vom Anfang der Finsternis bis Anfang ihres Verschwindens. Und es ist eine verpflichtende Vorsichtsmaßnahme, vor dem Anfang des Verschwindens mit dem Gebet anzufangen. Und wenn man dies verpasst, verrichtet man dann das Gebet nicht mit der Absicht des normalen Verrichten noch mit der Absicht des Qadha(Nachholen) sondern mit der Absicht der absoluten Nähe.
A.Bei Erdbeben und Ähnlichem (Ursachenzeichen):
Was den Erdbeben betrifft sowie die ähnlichen Zeichen, deren Dauer für das Verrichten des Gebets meistens nicht ausreicht, so gehören diese zu den Ursachenzeichen und nicht zu den Zeitzeichen, somit wird das Gebet zur Pflicht, sobald sie eintreten und wenn man es nicht verrichtet, dann hat man das ganze Leben Zeit und es bleibt immer Ada' (Verrichten mit normaler Absicht)
A.Bei den Finsternissen (Zeitzeichen):
Der Zeitraum, in dem man das Gebet der Finsternisse verrichten muss, reicht vom Anfang der Finsternis bis Anfang ihres Verschwindens. Und es ist eine verpflichtende Vorsichtsmaßnahme, vor dem Anfang des Verschwindens mit dem Gebet anzufangen. Und wenn man dies verpasst, verrichtet man dann das Gebet nicht mit der Absicht des normalen Verrichten noch mit der Absicht des Qadha(Nachholen) sondern mit der Absicht der absoluten Nähe.
A.Bei Erdbeben und Ähnlichem (Ursachenzeichen):
Was den Erdbeben betrifft sowie die ähnlichen Zeichen, deren Dauer für das Verrichten des Gebets meistens nicht ausreicht, so gehören diese zu den Ursachenzeichen und nicht zu den Zeitzeichen, somit wird das Gebet zur Pflicht, sobald sie eintreten und wenn man es nicht verrichtet, dann hat man das ganze Leben Zeit und es bleibt immer Ada' (Verrichten mit normaler Absicht)
Re: Das Buch des Gebets = Das Zeichengebet (Salat-ul-Ayat) / Imam Khomeini (q.s)
4. Lokalität der Verpflichtung:
Die Verpflichtung ist lokal. D.h. Nur diejenigen, die im Land wohnen wo das Zeichen eintritt, sind dazu verpflichtet das Gebet zu verrichten und andere nicht. Ja, man zählt die Orte, die mit dem Ort des Zeichens verbunden sind dazu, wenn sie zusammen als ein Ort gelten.
Die Verpflichtung ist lokal. D.h. Nur diejenigen, die im Land wohnen wo das Zeichen eintritt, sind dazu verpflichtet das Gebet zu verrichten und andere nicht. Ja, man zählt die Orte, die mit dem Ort des Zeichens verbunden sind dazu, wenn sie zusammen als ein Ort gelten.
Re: Das Buch des Gebets = Das Zeichengebet (Salat-ul-Ayat) / Imam Khomeini (q.s)
5. Beweis des Eintreten des Zeichens:
Das Eintreten des Zeichens und auch ihre Zeit wird entweder durch direktes Wissen oder durch Bezeugung von zwei Aufrichtigen bewiesen, oder als Vorsichtsmaßnahme sogar durch die Bezeugung eines einzigen Aufrichtigen oder durch die Mitteilung (der Mitarbeiter) von Raumsonden, falls man von ihrer Ehrlichkeit überzeugt ist, in diesem Fall ebenfalls als Vorsichtsmaßnahme.
Das Eintreten des Zeichens und auch ihre Zeit wird entweder durch direktes Wissen oder durch Bezeugung von zwei Aufrichtigen bewiesen, oder als Vorsichtsmaßnahme sogar durch die Bezeugung eines einzigen Aufrichtigen oder durch die Mitteilung (der Mitarbeiter) von Raumsonden, falls man von ihrer Ehrlichkeit überzeugt ist, in diesem Fall ebenfalls als Vorsichtsmaßnahme.
Re: Das Buch des Gebets = Das Zeichengebet (Salat-ul-Ayat) / Imam Khomeini (q.s)
6. Wer ist verpflichtet?
Jeder religiös Erwachsene(d.h. jeder, der zur Ausführung der islamischen Gebote verpflichtet ist) ist zu diesem Gebet verpflichtet, außer die Frau, die die Regelblutung oder Wochenbettblutung hat, so muss sie die Zeitzeichen nicht nachholen und die Ursachenzeichen nicht verrichten. Das gilt aber für die Regelblutung und die Wochenbettblutung, die die Zeit umfassen. Sonst muss man es genauer betrachten, doch die Vorsicht ist gut.
Jeder religiös Erwachsene(d.h. jeder, der zur Ausführung der islamischen Gebote verpflichtet ist) ist zu diesem Gebet verpflichtet, außer die Frau, die die Regelblutung oder Wochenbettblutung hat, so muss sie die Zeitzeichen nicht nachholen und die Ursachenzeichen nicht verrichten. Das gilt aber für die Regelblutung und die Wochenbettblutung, die die Zeit umfassen. Sonst muss man es genauer betrachten, doch die Vorsicht ist gut.
Re: Das Buch des Gebets = Das Zeichengebet (Salat-ul-Ayat) / Imam Khomeini (q.s)
7. Urteile bei mangelndem Wissen:
A.Wer von der partiellen Finsternis nichts wusste, bis sie verschwunden war, muss das Gebet nicht nachholen. Wenn er aber Bescheid wusste und es trotzdem nicht verrichtet hat auch wenn aus Vergessenheit, so muss er das Gebet nachholen ebenso wenn die Finsternis total war, so ist das Nachholen Pflicht (abgesehen davon, ob man von der totalen Finsternis wusste oder nicht).
A.Was die anderen Zeichen betrifft so muss man diese nachholen, wenn man es absichtlich oder aus Vergessenheit nicht verrichtet hat.. Der Zeitraum dafür ist das ganze Leben. Wusste man nicht, dass das Zeichen eingetreten ist, bis dass die damit verbundene Zeit vergangen ist, dann ist das Gebet als Vorsichtsmaßnahme zu verrichten.
A.Wer von der partiellen Finsternis nichts wusste, bis sie verschwunden war, muss das Gebet nicht nachholen. Wenn er aber Bescheid wusste und es trotzdem nicht verrichtet hat auch wenn aus Vergessenheit, so muss er das Gebet nachholen ebenso wenn die Finsternis total war, so ist das Nachholen Pflicht (abgesehen davon, ob man von der totalen Finsternis wusste oder nicht).
A.Was die anderen Zeichen betrifft so muss man diese nachholen, wenn man es absichtlich oder aus Vergessenheit nicht verrichtet hat.. Der Zeitraum dafür ist das ganze Leben. Wusste man nicht, dass das Zeichen eingetreten ist, bis dass die damit verbundene Zeit vergangen ist, dann ist das Gebet als Vorsichtsmaßnahme zu verrichten.
Re: Das Buch des Gebets = Das Zeichengebet (Salat-ul-Ayat) / Imam Khomeini (q.s)
8. Urteile bei zweifelhaftem Wissen:
A.Wenn nicht aufrichtige Menschen einem mitteilen, dass Sonnen- oder Mondfinsternis stattfinden wird, er aber dadurch keine Gewissheit bekommt, dass sie ehrlich sind und sich dann, nachdem die Zeit vergeht, zeigt, dass sie ehrlich waren, so ist es anscheinend so, dass er dennoch als unwissend betrachtet wird und muss das Gebet somit nicht nachholen, so weit die Finsternis nicht total war.
A.Das gleiche Urteil gilt, wenn zwei Zeugen ihm dies mitgeteilt haben, wo er aber nicht wusste, ob sie gerecht sind oder nicht, doch dann nachdem die Zeit verging, stellte er fest, dass sie gerecht sind. Als Vorsichtsmaßnahme sollte er die Gebete aber nachholen besonders im letzten Fall, wo die Vorsichtsmaßnahme verpflichtend ist.
A.Wenn nicht aufrichtige Menschen einem mitteilen, dass Sonnen- oder Mondfinsternis stattfinden wird, er aber dadurch keine Gewissheit bekommt, dass sie ehrlich sind und sich dann, nachdem die Zeit vergeht, zeigt, dass sie ehrlich waren, so ist es anscheinend so, dass er dennoch als unwissend betrachtet wird und muss das Gebet somit nicht nachholen, so weit die Finsternis nicht total war.
A.Das gleiche Urteil gilt, wenn zwei Zeugen ihm dies mitgeteilt haben, wo er aber nicht wusste, ob sie gerecht sind oder nicht, doch dann nachdem die Zeit verging, stellte er fest, dass sie gerecht sind. Als Vorsichtsmaßnahme sollte er die Gebete aber nachholen besonders im letzten Fall, wo die Vorsichtsmaßnahme verpflichtend ist.
Re: Das Buch des Gebets = Das Zeichengebet (Salat-ul-Ayat) / Imam Khomeini (q.s)
9. Art und Weise des Gebets:
1.Das Zeichengebet besteht aus zwei Gebetseinheiten. Jede Gebetseinheit enthält aber 5 Ruku'(anstatt nur einen). Es sind also insgesamt 10 Ruku'.
2.Es wird wie folgt verrichtet:
1.Man fasst die Absicht dann macht man Takbirat Al-Ihram(Allahu Akbar verlesen), so wie beim normalen Pflichtgebet, dann verliest man Al-Fatiha und eine andere Sure, dann beugt man sich vor (Ruku')dann steht man aufrecht dann verliest man Al-Fatiha und eine Sure dann beugt man sich vor dann steht man aufrecht und verliest wieder usw. bis man 5 vollständige Ruku's hinter sich hat, dann macht man 2 Niederwerfungen(Sajda, Sujud), (natürlich) nachdem man nach dem 5.ten Ruku' aufrecht gestanden ist. Dann steht man auf und wiederholt das ganze und dann macht man die Bezeugung(Taschahhud) und die Grüße(Taslim).
2.Es ist einem überlassen, ob er in diesen Ruku's nun immer die gleiche Sure mit der Fatiha rezitiert oder verschiedene Suren
3.Es ist auch erlaubt eine Sure verteilt über die 5 Ruku's zu verlesen (anstatt eine ganze Sure bei jedem Ruku'), aber dann verliest man nach Takbirat-Al-Ihram Al-Fatiha und dann verliest man danach einen Vers aus einer Sure oder mehr oder weniger dann beugt man sich vor dann steht man aufrecht dann liest man paar Verse weiter(d.h. Von wo man beim letzten Ruku' aufgehört hat) dann beugt man sich vor, dann steht man aufrecht und liest genauso weiter und so bis zum 5.ten Durchlauf, wo man solange verliest, bis man (zumindest insgesamt) eine ganze Sure verlesen hat, dann beugt man sich vor, dann steht man aufrecht dann wirft man sich nieder und dann steht man auf und wiederholt das ganze. Somit hat man in jeder Gebetseinheit Al-Fatiha und (zumindest) eine ganze Sure verteilt auf die 5 Ruku's verlesen.
4.Es ist auch erlaubt in der zweiten Gebetseinheit die gleiche Sure zu verlesen, die in der ersten verlesen wurde oder eine andere.
5.Es ist aber nicht erlaubt in einer ganzen Gebetseinheit einen Teil einer Sure zu verlesen (sondern man muss zumindest eine ganze Sure verlesen).
6.Wenn man die zweite Variante wählt, verliest man al-Fatiha nur einmal in jeder Gebetseinheit, außer wenn man die andere Sure schon beim zweiten oder dritten Ruku', z.B., vollständig verlesen hat, dann verliest man im nächsten Durchlauf Al-Fatiha als erstes und dann eine weitere Sure oder einen Teil davon und so jedes Mal, wenn man sich vorbeugt, nachdem man eine Sure zu Ende gelesen hat, so muss man immer im nächsten Durchlauf mit Al-Fatiha beginnen, wie du jetzt schon weisst.
7.Ja wenn man im fünften Durchlauf der ersten Gebetseinheit einen Teil einer Sure liest und nachher sich nieder wirft und dann zur zweiten Gebetseinheit aufsteht, so ist es Pflicht mit Al-Fatiha zu beginnen und dann die Sure weiter zu lesen von wo man aufgehört hatte. Aber es ist erwünscht, dass man als Vorsichtsmaßnahme vor dem fünften Ruku' der ersten Gebetseinheit die Sure zu Ende liest, so dass man in der zweiten Gebetseinheit mit einer neuen Sure nach Al-Fatiha beginnt.
1.Das Zeichengebet besteht aus zwei Gebetseinheiten. Jede Gebetseinheit enthält aber 5 Ruku'(anstatt nur einen). Es sind also insgesamt 10 Ruku'.
2.Es wird wie folgt verrichtet:
1.Man fasst die Absicht dann macht man Takbirat Al-Ihram(Allahu Akbar verlesen), so wie beim normalen Pflichtgebet, dann verliest man Al-Fatiha und eine andere Sure, dann beugt man sich vor (Ruku')dann steht man aufrecht dann verliest man Al-Fatiha und eine Sure dann beugt man sich vor dann steht man aufrecht und verliest wieder usw. bis man 5 vollständige Ruku's hinter sich hat, dann macht man 2 Niederwerfungen(Sajda, Sujud), (natürlich) nachdem man nach dem 5.ten Ruku' aufrecht gestanden ist. Dann steht man auf und wiederholt das ganze und dann macht man die Bezeugung(Taschahhud) und die Grüße(Taslim).
2.Es ist einem überlassen, ob er in diesen Ruku's nun immer die gleiche Sure mit der Fatiha rezitiert oder verschiedene Suren
3.Es ist auch erlaubt eine Sure verteilt über die 5 Ruku's zu verlesen (anstatt eine ganze Sure bei jedem Ruku'), aber dann verliest man nach Takbirat-Al-Ihram Al-Fatiha und dann verliest man danach einen Vers aus einer Sure oder mehr oder weniger dann beugt man sich vor dann steht man aufrecht dann liest man paar Verse weiter(d.h. Von wo man beim letzten Ruku' aufgehört hat) dann beugt man sich vor, dann steht man aufrecht und liest genauso weiter und so bis zum 5.ten Durchlauf, wo man solange verliest, bis man (zumindest insgesamt) eine ganze Sure verlesen hat, dann beugt man sich vor, dann steht man aufrecht dann wirft man sich nieder und dann steht man auf und wiederholt das ganze. Somit hat man in jeder Gebetseinheit Al-Fatiha und (zumindest) eine ganze Sure verteilt auf die 5 Ruku's verlesen.
4.Es ist auch erlaubt in der zweiten Gebetseinheit die gleiche Sure zu verlesen, die in der ersten verlesen wurde oder eine andere.
5.Es ist aber nicht erlaubt in einer ganzen Gebetseinheit einen Teil einer Sure zu verlesen (sondern man muss zumindest eine ganze Sure verlesen).
6.Wenn man die zweite Variante wählt, verliest man al-Fatiha nur einmal in jeder Gebetseinheit, außer wenn man die andere Sure schon beim zweiten oder dritten Ruku', z.B., vollständig verlesen hat, dann verliest man im nächsten Durchlauf Al-Fatiha als erstes und dann eine weitere Sure oder einen Teil davon und so jedes Mal, wenn man sich vorbeugt, nachdem man eine Sure zu Ende gelesen hat, so muss man immer im nächsten Durchlauf mit Al-Fatiha beginnen, wie du jetzt schon weisst.
7.Ja wenn man im fünften Durchlauf der ersten Gebetseinheit einen Teil einer Sure liest und nachher sich nieder wirft und dann zur zweiten Gebetseinheit aufsteht, so ist es Pflicht mit Al-Fatiha zu beginnen und dann die Sure weiter zu lesen von wo man aufgehört hatte. Aber es ist erwünscht, dass man als Vorsichtsmaßnahme vor dem fünften Ruku' der ersten Gebetseinheit die Sure zu Ende liest, so dass man in der zweiten Gebetseinheit mit einer neuen Sure nach Al-Fatiha beginnt.
Re: Das Buch des Gebets = Das Zeichengebet (Salat-ul-Ayat) / Imam Khomeini (q.s)
10. Urteile beim Verrichten des Zeichengebets:
A.Beim Zeichengebet gelten alle Voraussetzungen und ähnliche Dinge, die bei den täglichen Pflichtgebeten gelten und auch alles was du gewusst hast und weisst: Von Verpflichtungen über erwünschte Dinge im Stehen, Sitzen beim Ruku' oder bei der Niederwerfung bis zu den Urteilen des Versehens(Sahw) oder des Zweifels, oder wenn man zu viel Gebetseinheiten verrichtet oder zu wenig und sonstiges.
A.Hat man z.B. Zweifel wie viele Einheiten man verrichtet hat so ist das Gebet ungültig, genauso wie bei jedem Pflichtgebet, das aus zwei Einheiten besteht, denn dieses Gebet gehört dazu, auch wenn jede seiner Gebetseinheiten aus 5 Ruku' besteht.
A.Und wenn man einen Ruku' zu viel oder zu wenig verrichtet egal ob absichtlich oder nicht, ist das Gebet ungültig, denn diese Ruku's gehören zu den Säulen dieses Gebets. Das gleiche gilt für das Aufstehen.
A.Hat man aber Zweifel über die Ruku's, so verrichtet man diese, wenn man noch auf der Stelle ist, sonst ignoriert man diesen Zweifel. Das Gebet bleibt dann gültig außer wenn sich nachher zeigt, dass man zu wenig oder zu viel verrichtet hat oder wenn der Zweifel sich auf einen Zweifel über die Anzahl der Gebetseinheiten zurückführen lässt, sowie wenn man nicht weiss ob der aktuelle Ruku' der fünfte und somit der letzte in der ersten Gebetseinheit oder der sechste und somit der erste in der zweiten Gebetseinheit.
A.Beim Zeichengebet gelten alle Voraussetzungen und ähnliche Dinge, die bei den täglichen Pflichtgebeten gelten und auch alles was du gewusst hast und weisst: Von Verpflichtungen über erwünschte Dinge im Stehen, Sitzen beim Ruku' oder bei der Niederwerfung bis zu den Urteilen des Versehens(Sahw) oder des Zweifels, oder wenn man zu viel Gebetseinheiten verrichtet oder zu wenig und sonstiges.
A.Hat man z.B. Zweifel wie viele Einheiten man verrichtet hat so ist das Gebet ungültig, genauso wie bei jedem Pflichtgebet, das aus zwei Einheiten besteht, denn dieses Gebet gehört dazu, auch wenn jede seiner Gebetseinheiten aus 5 Ruku' besteht.
A.Und wenn man einen Ruku' zu viel oder zu wenig verrichtet egal ob absichtlich oder nicht, ist das Gebet ungültig, denn diese Ruku's gehören zu den Säulen dieses Gebets. Das gleiche gilt für das Aufstehen.
A.Hat man aber Zweifel über die Ruku's, so verrichtet man diese, wenn man noch auf der Stelle ist, sonst ignoriert man diesen Zweifel. Das Gebet bleibt dann gültig außer wenn sich nachher zeigt, dass man zu wenig oder zu viel verrichtet hat oder wenn der Zweifel sich auf einen Zweifel über die Anzahl der Gebetseinheiten zurückführen lässt, sowie wenn man nicht weiss ob der aktuelle Ruku' der fünfte und somit der letzte in der ersten Gebetseinheit oder der sechste und somit der erste in der zweiten Gebetseinheit.
Re: Das Buch des Gebets = Das Zeichengebet (Salat-ul-Ayat) / Imam Khomeini (q.s)
11. Erwünschtes beim Verrichten des Zeichengebet:
A.Es ist erwünscht dass man laut verliest, sei es nachts oder tags auch bei der Sonnenfinsternis und es ist auch erwünscht, dass man Takbir nach bei jedem Ruku' und bei jedem Aufrechtstehen nach einem Ruku' macht, außer beim Aufrechtstehen nach dem 5.ten oder 10. ten Ruku', da ist es erwünscht: "Sami'a Allahu Liman Hamidah" zu sagen und dann wirft man sich nieder.
A.Es ist auch erwünscht länger zu beten, besonders bei der Sonnenfinsternis und dass man die langen Suren wie "Ja-Sin(36)" und "Al-Rum(30)" und "Al-Kahf(18)" und ähnliche Suren und dass man beim jedem Aufrechten eine ganze Sure liest
A.Und dass man im Gebetskammer sitzt und Bittgebete macht und Allah gedenkt, bis dass die Finsternis komplett verschwindet.
A.Es ist auch erwünscht das Gebet zu wiederholen, wenn man es komplett verrichtet hat, bevor die Finsternis verschwunden ist.
A.Und es ist erwünscht nach jedem zweiten Aufrechtstehen Qunut zu machen, sodass man insgesamt 5 Qunuts macht, es ist aber erlaubt sich auf zwei Qunuts zu beschränken. Eins vor dem 5.ten Ruku', aber man macht es mit der Hoffnung dass es angenommen wird(und nicht mit der Absicht, dass es erwünscht ist) und die zweite ist vor der 10.ten Vorbeugung. Es ist auch möglich sich auf das letzte Qunut zu beschränken.
A.Es ist erwünscht dass man laut verliest, sei es nachts oder tags auch bei der Sonnenfinsternis und es ist auch erwünscht, dass man Takbir nach bei jedem Ruku' und bei jedem Aufrechtstehen nach einem Ruku' macht, außer beim Aufrechtstehen nach dem 5.ten oder 10. ten Ruku', da ist es erwünscht: "Sami'a Allahu Liman Hamidah" zu sagen und dann wirft man sich nieder.
A.Es ist auch erwünscht länger zu beten, besonders bei der Sonnenfinsternis und dass man die langen Suren wie "Ja-Sin(36)" und "Al-Rum(30)" und "Al-Kahf(18)" und ähnliche Suren und dass man beim jedem Aufrechten eine ganze Sure liest
A.Und dass man im Gebetskammer sitzt und Bittgebete macht und Allah gedenkt, bis dass die Finsternis komplett verschwindet.
A.Es ist auch erwünscht das Gebet zu wiederholen, wenn man es komplett verrichtet hat, bevor die Finsternis verschwunden ist.
A.Und es ist erwünscht nach jedem zweiten Aufrechtstehen Qunut zu machen, sodass man insgesamt 5 Qunuts macht, es ist aber erlaubt sich auf zwei Qunuts zu beschränken. Eins vor dem 5.ten Ruku', aber man macht es mit der Hoffnung dass es angenommen wird(und nicht mit der Absicht, dass es erwünscht ist) und die zweite ist vor der 10.ten Vorbeugung. Es ist auch möglich sich auf das letzte Qunut zu beschränken.
Re: Das Buch des Gebets = Das Zeichengebet (Salat-ul-Ayat) / Imam Khomeini (q.s)
12. Das Zeichengebet in der Gemeinschaft:
Es ist erwünscht dieses Gebet als Gemeinschaftsgebet zu verrichten. Der Imam übernimmt dabei das Verlesen so wie bei den täglichen Gebeten, aber die anderen Taten und Sprüchen nicht. Und als Vorsichtsmaßnahme sollte der Nachbeter in dieses Gemeinschaftsgebet vor der ersten Vorbeugung oder währenddessen, entweder in der ersten Einheit oder in der zweiten eintreten, damit sein Gebet ordentlich verlaufen kann.
Ende der Urteile zum Zeichengebet
Quelle: Shia-forum
Es ist erwünscht dieses Gebet als Gemeinschaftsgebet zu verrichten. Der Imam übernimmt dabei das Verlesen so wie bei den täglichen Gebeten, aber die anderen Taten und Sprüchen nicht. Und als Vorsichtsmaßnahme sollte der Nachbeter in dieses Gemeinschaftsgebet vor der ersten Vorbeugung oder währenddessen, entweder in der ersten Einheit oder in der zweiten eintreten, damit sein Gebet ordentlich verlaufen kann.
Ende der Urteile zum Zeichengebet
Quelle: Shia-forum
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