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Frage zu Ghusl
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Shia-Schwestern Forum :: Unsere Gelehrten & Islamische Persönlichkeiten :: Gelehrte :: Ayatollah Sistani
Seite 1 von 1
Frage zu Ghusl
Assalamu alaikum liebe Schwestern!
Meine Frage betrifft den Ghusl. Eine Frau ist nicht über den Fardh-Ghusl informiert und
a) vollzieht Ghusl nicht, betet aber trotzdem
b) vollzieht Ghusl falsch und betet
Wie sieht es mit ihren Gebeten aus? Sind sie gültig oder müssen sie nachgeholt werden?
wa salam
PS: Mich interessieren die Ansichten von S. Sistani + S. Khamenei
Nesrin- shia-Rose
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Alter : 34
Stadt : Wien
Re: Frage zu Ghusl
Frage: Es passiert manchmal, dass man die wudu oder die ghusl fehlerhaft durchführt, und erst nach Jahren realiesiert, nachdem man so die ganze Zeit gebetet, gefastet und die Pilgerfahrt gemacht hat. Wenn man sich erkundigt, wie man dieses Problem lösen kann, bekommt man gesagt, dass man alle Gebete und die Pilgerfahrt wiederholen muss. Das ist jedoch sehr schwierig und für die meisten kaum zu schaffen. Gibt es eine Möglichkeit, die Gebete und die Pilgerfahrt als korrekt zu betrachten,weil man dachte, dass die Waschung richtig wären?..........
Antwort: Wenn jemand unverschuldet unwissend war und daher Fehler machte, die aber nicht eine Verletzung der Grundregeln der der rituellen Waschungen bedeuten, wie z.B die nichteinhaltung der Reihnfolge beim ghusl, oder dass man während des wudu mit neuem Wasser über Kopf und Füße streicht, so werden seine Waschungen als gültig betrachtet und somit auch seine bisher erbrachten Gebete und seine Pilgerfahrt.
War er aber aus Nachlässigkeit, die islamischen Gesetze zu erlernen oder er machte bei der Waschung Fehler, welche die Verletzung der Grundregeln der rituellen Waschung bedeuten, z.B. wenn man Körperteile bei der Waschung auslässt, dann gibt es keine Möglichkeit, seine bereits vollzogenen Gebete und durchgeführte Pilgerfahrt für gültig anzuerkennen.
Sollte aber die Furcht bestehen, dass derjenige sich völlig dagegen auflehen würde, wenn man ihm sagen würde, dass er alle seine Gebete und die Pilgerfahrt nachholen müsste, so ist es nicht angebracht, dies von ihm zu verlangen. Vielleicht wird Allah seine Umstände in der Zukunft ändern.
Quelle; Fiqh für Muslime im Westen Nach der Rechtsfindung von Ayatollah Sistani Frage Nr.75
w.salam amina diana
Re: Frage zu Ghusl
Salam alaikum,
Allah belohne dich Schwester!
Danke dir vielmals für die Fatwa
wa salam
Allah belohne dich Schwester!
Danke dir vielmals für die Fatwa
wa salam
Nesrin- shia-Rose
- Anzahl der Beiträge : 204
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Alter : 34
Stadt : Wien
Re: Frage zu Ghusl
Salam alaikum
generell kann man sagen, dass solange man etwas aus Unwissenheit tut, nicht bestraft wird..
wa salam
generell kann man sagen, dass solange man etwas aus Unwissenheit tut, nicht bestraft wird..
wa salam
blume08- shia-Rose
- Anzahl der Beiträge : 102
Anmeldedatum : 09.08.09
Stadt : W.
Re: Frage zu Ghusl
bismillah
assalamu aleikum. also ich würde es so verstehen: jeder mensch hat die pflicht zu lernen. also sollte man sein bestes geben. wenn man es aber falsch gelernt hat, dann werden die gebete trotzdem anerkannt, weil man sich ja die mühe des lernens gemacht hat. war man hingegen zu faul sich zu informieren, dann sind sie ungültig. wie meine mama schon immer sagte: dummheit schütz vor strafe nicht ;-)
assalamu aleikum. also ich würde es so verstehen: jeder mensch hat die pflicht zu lernen. also sollte man sein bestes geben. wenn man es aber falsch gelernt hat, dann werden die gebete trotzdem anerkannt, weil man sich ja die mühe des lernens gemacht hat. war man hingegen zu faul sich zu informieren, dann sind sie ungültig. wie meine mama schon immer sagte: dummheit schütz vor strafe nicht ;-)
shahnaaz- shia-Rose
- Anzahl der Beiträge : 787
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