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Beitrag von Puszta Fr Aug 14, 2009 7:00 am


Das rituelle Gebet 122511

Das rituelle Gebet
salāh
Quelle: Figh für Muslime im Westen


Einleitung

Imām ´Alī (a.s.) sagte unter anderem, als er und Imām Al-Hasan (a.s.) und Al- H (a.s.) einige Ratsschläge gab, nachdem ihm Ibn Muldjim (möge Allusaināh ihn verfluchen) eine tödliche Verletzung zugefügt hatte:

„Fürchte Allāh in Hinblick auf das Gebet, denn es ist die Säule euer Religion. Fürchte Allāh im Hinblick auf das Haus eures Herrn (Moschee) und lasst es nicht leer solange ihr lebt.“

As-Sukūni berichtet von Imām as-Sadiq (a.s.):
„Der Gesandte Allāhs sagte: „Der Satan fürchtet sich vor einem Gläubigen, solange er sein Gebet pünktlich verrichtet. Hört er aber damit auf, so wird der Satan ermutigt und verführt ihn, große Sünden zu begehen."

Yazīd Ibn Chalīfah sagte, das er Imām as-Sādiq sagen hörte:

“Wenn jemand im Gebet steht, sinkt Gnade auf ihn vom Himmel zur Erde herab und die Engel überschütten ihn und ein Engel ruft: Wenn diese Person die Belohnung für sein Gebet kennen würde, so würde er niemals damit aufhören."

Von diesen wenigen ausgewählten ahādīth können wir die klare und deutliche Wichtigkeit des Gebetes im Islam verstehen. Und weil das Gebet so ist als hätte man eine Audienz bei seinem allmächtigen Schöpfer, so wie es auch einige ahādīth berichten, sollte der Gottesandächtige sich Allāh durch die Gegenwärtigkeit seines Herzen nähern, indem er an nichts Weltliches und Vergängliches denkt. Allāh der Allmächtige sagt im Qur`an:

Wahrlich, erfolgreich sind die Gläubigen, die demütig ihre Gebete verrichten.24;1

Wenn Imām ´Alī Zain-ul-`Ābidīn sein Gebet verrichtete, stand er fest und bewegungslos wie ein Baum, nichts bewegte sich an ihm, nur das, was der Wind bewegte. Wenn die Imāme al-Bāqir und as- Sādiq (a.s.) im Gebet standen, so wechselte ihre Gesichtsfarbe von rot und dann zu gelb, so als redeten sie mit jemanden, den sie sehen könnten.

Allgemeine Regeln

Die Rechtsgelehrten sind sich einig, dass das Gebet unter keinen Umständen ausfallen darf. Das bedeutet, dass man es nicht versäumen darf, egal ob man auf Reisen oder zu Hause ist, selbst wenn die Zeit knapp wird, ist es verpflichtend für den Muslim, z.B. für den Reisenden, sein Gebet im Flugzeug, Schiff, Auto oder Zug, egal ob das Verkehrsmittel steht oder sich bewegt, zu verrichten. Man kann überall beten, im Wartesaal, im Park, auf der Straße oder am Arbeitsplatz usw.

Wenn es für einen Reisenden nicht möglich ist in einem Flugzeug, Auto oder Zug während des Gebets zu stehen, so sollte er im Sitzen beten. Wenn es nicht möglich ist für ihn die qiblah zu ermitteln, dann sollte er in die Richtung beten, von der er am ehesten denkt, dass es die qiblah ist. Wenn er sich nicht entscheiden kann, sollte er in die Richtung beten, in die er gerade schaut. Sollte es nicht möglich sein, die qiblah während des Gebetes außer für den takbīrat-ul-ihrām einzunehmen, so sollte er wenigstens das tun. (Siehe die kommenden Antworten).

Es ist erlaubt, die Stewardess zu fragen, dass sie sich bei dem Piloten nach der qiblah bzw. nach der Richtung nach Mekka erkundigt. Wenn man ihrer Information vertraut, so kann man sich darauf verlassen, selbst wenn sie nicht Muslime sind. Ebenso kann man sich auf technische Instrumente verlassen, um die qiblah zu bestimmen, wenn der Muslim überzeugt ist, dass sie einwandfrei funktionieren.

Wenn man nicht in der Lage ist, wudū` für das Gebet vorzunehmen, so soll man anstelle tayammum durchführen.

Die Länge von Tag und Nacht ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Kann man den Tag und die Nacht eindeutig durch Sonnenaufgang und Sonnenuntergang bestimmen, dann sollte sich ein Muslim auf diese Beobachtungen verlassen, um die Gebetszeiten und die Zeit für das Fastenbrechen festzulegen. Dies hat auch Gültigkeit, wenn dadurch die Gebete kurz hintereinander fällig sind, weil der Tag so kurz ist oder auch wenn die Zeit, in der man währen der Fastentage essen kann sehr kurz ist, weil die Nächte kurz sind.

An einigen Orten geht die Sonne für einige Tage oder Monate überhaupt nicht auf oder unter. Als Vorsichtsmaßnahme sollte man sich nach dem nächsten Ort, in dem es Tag und Nacht innerhalb von 24 Stunden gibt, richten. So ist man in der Lage, fünf Gebete, nach der Zeit des nächstliegenden Ortes mit der Absicht der Qurbat zu beten.

Wenn man nicht die Möglichkeit hat, den wirklichen Beginn von al-fadjr oder den Mittag oder den Sonnenuntergang für das Gebet oder Fasten zu bestimmen, und man vertraut den angegebenen Zeiten der Observatorien, dann kann man sich darauf verlassen, selbst wenn die Wissenschaftler dort keine Muslime sind. Das gilt, solange man ihre Aussagen betreffs des wirklichen Beginns des Morgengrauens, Mittags oder Sonnenuntergangs für glaubwürdig hält.

Ein Reisender ist verpflichtet, sein Gebet zu verkürzen. Er betet das Mittags-, Nachmittags- und Abendgebet zwei rak´ah statt vier raka´āt. Bedingung ist, dass er vom letzten Haus seines Heimatortes mindestens, Hin- und Rückweg gerechnet, 44 Kilometer zurücklegt. Es gibt detaillierte und besondere Regeln in der Handhabung der Verkürzung der Gebete auf Reisen. (Einige Regeln sind in dem Fragen-Antworten-Komplex unten behandelt).

Das Freitagsgebet ist bei vorschriftsmäßiger Beachtung seiner Bedingungen dem Mittagsgebet vorzuziehen. Das bedeutet, dass jemand, der das Freitagsgebet betet, das Mittagsgebet nicht beten muss.

Das Gemeinschaftsgebet ist dem individuellen Gebet vorzuziehen. Diese Bevorzugung gilt stärker für das Morgen-, Abend- und Nachtgebet. Ein hadīth sagt: „Ein Gebet hinter einem studierten Gelehrten ist wie 1000 Gebetseinheiten und ein Gebet hinter einem Quraischiten ist wie 100 Gebetseinheiten. Je mehr am Gebet teilnehmen, desto vorzüglicher wird dieses Gebet gesehen und desto größer ist die Belohnung."


Zuletzt von Puszta am Fr März 19, 2010 11:10 am bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Beitrag von Puszta Fr Aug 14, 2009 7:01 am

Das rituelle Gebet 122511

Frage: Es passiert manchmal, dass man die wudū` oder die ghusl fehlerhaft durchführt, und das erst nach Jahren realisiert, nachdem man so die ganze Zeit gebetet, gefastet und die Pilgerfahrt gemacht hat. Wenn man sich erkundigt, wie man dieses Problem lösen kann, bekommt man gesagt, dass man alle Gebete und die Pilgerfahrt wiederholen muss. Das ist jedoch sehr schwierig und für die meisten kaum zu schaffen. Gibt es eine Möglichkeit, die Gebete und Pilgerfahrt als korrekt zu betrachten, weil man dachte, dass die Waschungen richtig wären? Gibt es solch eine Lösung, um diesen Muslimen entgegenzukommen, damit sie nicht entmutigt werden oder Widerstand gegen die religiösen Pflichten in einer Gesellschaft empfinden, die zu dieser Art von Ablehnung und Rebellion ermutigt?

Antwort: Wenn jemand unverschuldet unwissend war und daher Fehler machte, die aber nicht eine Verletzung der Grundregeln der rituellen Waschungen bedeuteten, wie z.B. die Nichteinhaltung der Reihenfolge beim ghusl, oder dass man während des wudū` mit neuem Wasser über Kopf und Füße streicht, so werden seine Waschungen als gültig betrachtet und somit auch seine bisher erbrachten Gebete und seine Pilgerfahrt.

War er aber unwissend aus Nachlässigkeit, die islamischen Gesetze zu erlernen oder er machte bei der Waschung Fehler, welche die Verletzung der Grundregeln der rituellen Waschungen bedeuteten, z.B. wenn man Körperteile bei der Waschung auslässt, dann gibt es keine Möglichkeit, seine bereits vollzogenen Gebete und durchgeführte Pilgerfahrt für gültig anzuerkennen.

Sollte aber die Furcht bestehen, dass derjenige sich völlig dagegen auflehnen würde, wenn man ihm sagen würde, dass er alle seine Gebete und die Pilgerfahrt nachholen müsste, so ist es nicht angebracht, dies von ihm zu verlangen. Vielleicht wird Allāh seine Umstände in der Zukunft ändern


Frage: Einige Muslime beten jahrelang und gehen auch zur Pilgerfahrt, haben aber bis jetzt noch nie die chums bezahlt. Ist es für sie eine Pflicht, dass sie die Gebete und die Pilgerfahrt nachholen?

Antwort: Basierend auf der Vorsichtsmaßnahme al-ahwat, ist es Pflicht für sie die Gebete und die Pilgerfahrt nachzuholen, wenn für die Kleidung, die sie während der Gebete, tawāf, und salāt-ut-tawāf benutzten, die chums fällig war.

Wenn aber für die Kleidung, die nur im salāt-ut-tawāf getragen wurde, chums fällig war und sie das nicht gewusst haben, auch wenn es aus selbstverschuldeter Unwissenheit war, ist doch ihre Pilgerfahrt gültig. Das salāt-ut-tawāf ist aber nachzuholen, es sei denn, sie handelten aus entschuldigter Unwissenheit. Das salāt-ut-tawāf muss in Mekka nachgeholt werden, wenn dies nicht allzu große Schwierigkeiten bereitet. Sonst müssen sie beten, wo sie sich gerade aufhalten.

Ebenso müssen sie eine Pilgerfahrt wiederholen, wenn das Opfertier mit Geld erworben wurde, für das die chums fällig war. Wenn sie es aber gekauft haben und erst danach mit dem Geld, das zum Teil der chums unterliegt, bezahlt haben, wie es normalerweise passiert, so gibt es bezüglich ihrer Pilgerfahrt kein Problem, selbst wenn mit dem Geld bezahlt wurde, für das die chums fällig war, aber den Preis müssen sie noch einmal nachbezahlen.

Dieses alles gilt für den Fall, dass sie über die chums bescheid wussten sowie über deren Bestimmung, besser: sowie über seine Regeln und Anwendung, oder wenn sie unwissend aus Nachlässigkeit waren. Waren sie aber für ihre Unwissenheit nicht verantwortlich, so gelten ihre Gebet und ihre Pilgerfahrt als gültig.
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Beitrag von Puszta Fr Aug 14, 2009 7:04 am

Das rituelle Gebet 122511

Frage: Hat ein Reisender, wenn er seinen Heimatort direkt nach dem Gebetsruf zum Mittagsgebet d.h. ohne zu beten verlässt, und er sein Ziel nach dem Sonnenuntergang erreicht, dann eine Sünde begangen? Ist es eine Pflicht für ihn, das Mittagsgebet nachzuholen?

Antwort: Es ist eine Sünde, wenn man es vernachlässigt, das Gebet in seiner vorgeschriebenen Zeit zu verrichten, und man muss es nachholen.


Frage: Ist Tinte, die auf der Haut getrocknet ist, ein Hindernis um wudū ` oder ghusl zu vollziehen?

Antwort: Wenn sie keine gegenständlichen Spuren hinterlässt, die verhindern, dass das Wasser die Haut erreicht, ist die rituelle Waschung gültig. Hat man jedoch Zweifel, ob sie gegenständliche Spuren hinterlässt, so muss man diese beseitigen.


Frage: Ist es erlaubt , dass man in der Zeit, wenn das Gebet fällig ist, einen spannenden Film anschaut und deswegen das Gebet solange verzögert, bis nur noch ein wenig Zeit übrig ist, um es pünktlich zu beten?

Antwort: Für einen Muslim ist es nicht angemessen, das Gebet zu verzögern und nicht in seiner bevorzugten Zeit zu beten, außer mit einem akzeptablen Grund. Der in der Frage genannte Grund ist kein akzeptabler Grund.


Frage: Ist Creme ein Hindernis für Wasser, um an die Haut zu gelangen und sollte sie dann vor der rituellen Waschung entfernt werden?

Antwort: Offensichtlich ist der bleibende Effekt auf der Haut nach ihrer Anwendung nichts als fettige Feuchtigkeit. Daher entsteht für das Wasser kein Hindernis, um die Haut zu erreichen

_________________


Frage: Manche Frauen lassen ihre Nägel aus Gründen der Schönheit länger wachsen. Manchmal bricht ein Nagel ab. Dafür gibt der Arzt Nagellack für die Behandlung. Wenn man weiß, dass solch ein Lack das Wasser während der rituellen Waschungen davon abhält, den Nagel darunter zu erreichen, ist es dann erlaubt, ihn zu benutzen und wie sollte in diesem Fall die rituelle Waschung durchgeführt werden?

Antwort: Die rituelle Waschung mit solch einem Lack ist nicht gültig. Daher ist es notwendig, diesen vor der Waschung zu entfernen. Die obige Begründung ist keine Rechtfertigung.
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Beitrag von Puszta Fr Aug 14, 2009 7:06 am

Das rituelle Gebet 122511

Frage: Wann sollte man das Gebet wie vorgeschrieben beten und wann sollte man es verkürzen? Ist die allgemeine Betrachtung, dass eine Person, die an einem Ort verweilt ausreichend, damit sie das Gebet normal betet?

Antwort: Die Bedingungen für die Verkürzung der Gebete sind in der Handhabung der islamischen Gesetze erwähnt. Wenn jemand vorhat, an einem Ort so lange zu bleiben, dass man ihn nicht als Reisenden betrachten kann, betet er das Gebet normal. Hat er z.B. vor, für ein Jahr und ein halbes zu bleiben, so wird sein Aufenthaltsort nach einem Monat als sein Heimatort betrachtet. Aber wenn er nur vorhat, für eine kurze Zeit zu bleiben, und man betrachtet ihn im Allgemeinen als Besucher, dann muss er sein Gebet verkürzen.

_________________

Frage: Wie können wir wissen, wann es Mitternacht ist? Ist es 0.00 Uhr, wie es die Leute gewöhnlich denken?

Antwort: Mitternacht ist genau die Hälfte zwischen Sonnenuntergang und Morgendämmerung. Geht z.B. die Sonne um 19.00 Uhr unter und das Morgengrauen beginnt um 4.00 Uhr, dann ist Mitternacht um 23.30 Uhr. Die Kriterien für die Mitte der Nacht sind der Sonnenuntergang und das Morgengrauen, die je nach Ort und Jahreszeit unterschiedlich sind.


Frage: Wenn jemand weiß, dass er nicht pünktlich zum Frühgebet aufwacht, wenn er sich schlafen legt, ist es dann eine Pflicht für ihn, bis zum Frühgebet aufzubleiben. Ist es eine Sünde für ihn, wenn er schlafen geht und nicht zum Frühgebet rechtzeitig aufsteht?

Antwort: In diesem Fall ist es geboten, jemanden zu bitten, ihn zu wecken oder sich einen Wecker zu stellen. Wenn dies nicht für ihn nicht möglich ist, so begeht er keine Sünde, wenn er schläft, außer wenn es mit Nachlässigkeit verbunden ist.


Frage: Wie kann man in einem Flugzeug beten, wenn man die qiblah nicht kennt und das Flugzeug sich bewegt?

Antwort: Man kann den Kapitän oder die Stewardess nach der Richtung fragen. Ihre Antworten sind normalerweise korrekt und vertrauenswürdig. Deshalb sollte man sich danach richten.
Was die Stabilität angeht, so entfallen die Bedingungen, wenn man den Boden nicht erreichen kann. Es sollten jedoch die anderen Bedingungen des Gebetes so gut wie möglich eingehalten werden. Unter keinen Umständen sollte das Gebet über seine festgelegte Zeit hinaus verzögert werden.


Frage: Wie sollte man im Zug oder dem Auto beten? Ist es notwendig, sudjūd auf einer Sache zu machen oder reicht es, wenn man seinen Kopf andeutungsweise bewegt?

Antwort: Es ist fard, das salāh, wo es möglich ist, wie gewöhnlich zu verrichten. So muss man in allen Lagen des Gebetes in die Gebetsrichtung gewandt sein. Ist das nicht möglich, so sollte man es mindestens beim takbīrat-ul-ihrām tun. Andernfalls wird diese Bedingung ausgesetzt. Wenn es möglich ist, rukū´ah und sudjūd auszuführen, so muss man dies tun (z.B. in der Ecke des Busses oder der Bahn). Diese Teile des Gebetes sollten wie gewöhnlich ausgeführt werden. Wenn dies nicht möglich ist, sollte man versuchen, so gut wie es geht, sich zu verneigen z.B. während man auf seinem Platz oder auf dem Bett eines Zuges sitzt.
Damit sudjūd gültig ist, muss man mit der Stirn einen Gegenstand berühren, der dafür geeignet ist, oder man hebt diesen zur Stirn. Wenn die normale Verbeugung nicht möglich ist, soll man sie andeuten, indem man den Kopf neigt, ein wenig für die Verbeugung und etwas mehr anstelle der Niederwerfung.


Frage: Manchmal beginnt die Gebetszeit während der Student auf dem Weg zur Universität ist. Dann bemerkt er, dass sie bereits schon wieder zu Ende ist, als er die Universität erreicht. Wäre es in solch einem Fall erlaubt, dass er im Auto betet, obwohl es genügend Möglichkeiten gäbe normal zu beten, wenn diese Unterbrechung zu einer Verspätung an der Universität führt?

Antwort: Eine Verspätung ist kein ausreichender Grund, ein Gebet im Auto zu verrichten. Dies ist so, weil er im Auto einige Bedingungen des Gebetes nicht erfüllen kann, obwohl er aber die Möglichkeit hätte auszusteigen und das Gebet normal auf der Erde mit all seinen Bedingungen ausführen könnte. Wenn aber eine Verspätung ihm beträchtlichen Schaden zufügen oder ihn in eine unzumutbare Situation bringen würde, so ist es für ihn erlaubt, im Auto zu beten
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Beitrag von Puszta Fr Aug 14, 2009 7:07 am

Das rituelle Gebet 122511

Frage: Es kann passieren, dass die Gebetszeit zu Ende geht, während man an seinem Arbeitsplatz ist. Bemerkt sei hier, dass es zurzeit nicht leicht ist, eine Arbeit zu finden. Manchmal endet es damit, dass man seinen Job verliert, weil man darauf bestand, sein Gebet zu verrichten. Ist es erlaubt für ihn, die Gebete nachzuholen? Oder muss er sie pünktlich verrichten, selbst wenn er dadurch seine Arbeit verlieren könnte?

Antwort: Wenn diese Arbeit für ihn eine Notwendigkeit ist, so muss er as-salāh pünktlich, so gut es ihm möglich ist, selbst wenn er nur den Kopf andeutungsweise halb für die Verbeugung und ganz für die Niederwerfung neigt, verrichten. Das ist jedoch eine ganz außergewöhnliche Situation. Er sollte Allāh fürchten und sich Seiner Worte erinnern: „…und dem, der Allāh fürchtet, verschafft Er einen Ausweg und versorgt ihn in der Art und Weise, mit der der nicht rechnet.“ 65; 2-3.

Frage: Etliche große Gesellschaften und Unternehmen haben viele Angestellte, die in Büros arbeiten, dessen Betreiber sie nicht kennen. Wie ist die Regelung für
a) das Beten in diesen Büros und die Wasserbenutzung dort für wudū `
b) den Fall, dass das Beten dort problematisch wäre. Wie werden dann die dort verrichteten Gebete betrachtet?

Antwort: a) Es besteht weder ein Problem dort zu beten, noch das Wasser für wudū ` zu benutzen, solange nicht bekannt ist, dass der Besitzer sich diesen Betrieb widerrechtlich angeeignet hätte.
b) Wenn es erst, nachdem man dort gebetet hat, herauskommt, dass eine widerrechtliche Aneignung stattgefunden hat, sind die Gebete gültig.

_________________

Frage: Wenn man mit einem Ledergürtel oder einer Geldbörse betet, die von Aas stammendem Leder hergestellt wurden, und man bemerkt dies bevor das Gebet beendet wurde, bzw. nachdem das Gebet beendet wurde, entweder noch in der Gebetszeit oder danach. Wie ist das Gebet in diesen Fällen zu betrachten?

Antwort: Das Gebet mit solcher Geldbörse ist gültig, genau so wie es akzeptabel ist, dass man mit einem Gürtel solchen Leders betet, wenn die Möglichkeit, dass er von geschlachteten Tieren hergestellt wurde keine sehr geringe Wahrscheinlichkeit ist, was von verständigen Menschen nicht beachtet werden würde.

In dem Fall, dass nur eine sehr geringe Möglichkeit besteht und man nichts von dieser Regelung wusste, und man es während des Gebets bemerkt, muss man diese sofort entfernen und somit wäre das Gebet gültig.
Dieselbe Regelung gilt, wenn man vergessen hat, dass man solch eine Geldbörse oder Gürtel trägt, und man sich dessen während des Gebetes erinnert, vorausgesetzt, dass die Vergesslichkeit nicht auf Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit beruht, sonst müsste das Gebet in seiner Zeit gebetet, bzw. wenn die Zeit schon vorbei ist, den Regeln von ahwat lusūman folgend, nachgebetet werden.


Frage: Eine der bekanntesten Hosen dieser Zeit ist die Jeans. Sie wird in nichtmuslimischen Ländern hergestellt. Als Label ist ein Stück Leder angenäht. Es ist nicht bekannt, ob dieses Leder von einem nach islamischen Regeln geschlachtetem Tier stammt oder nicht. Ist es erlaubt, in diesen Hosen zu beten?

Antwort: Ja, es ist erlaubt.


Frage: Ist das Gebet gültig, wenn man Kölnischwasser (gemeint ist damit ein alkoholhaltiges Parfüm) angelegt hat? Ist dies rituell als rein zu betrachten?

Antwort: Ja, es ist rein.


Frage: Ist sudjūd auf Beton oder Kacheln gültig?

Antwort: Ja, es ist gültig



Frage: Manche Gebetsteppiche sind aus Synthetikfasern hergestellt. Ist sudjūd auf ihnen gültig?

Antwort: Nein, es ist nicht gültig.

Frage: Darf man sudjūd auf Schreibpapier und auf Papiertaschentüchern verrichten, besonders wenn es nicht bekannt ist, ob die Rohmaterialien, aus denen sie hergestellt wurden zu denjenigen gehören, auf dem die Niederwerfung Gültigkeit hat?

Antwort: Die Niederwerfung auf Papiertaschentüchern ist nur nach der Vergewisserung erlaubt, dass sie aus einem Material hergestellt sind, auf dem die die Niederwerfung erlaubt ist oder aus Baumwolle oder Flachs.
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