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Beitrag von Puszta Sa Jan 21, 2012 8:41 pm

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Adoption - Zwischen Sharia und Brauch
.Von Sa'id Haydar Al Jaafari

Adoption im Sinne von Umhegen der Kinder anderer, ihrer Betreuung und Erziehung ist eine menschliche, großartige Tat, die viel Nutzen beinhaltet, davon:

1. Jenen, die keine Nachkommen bekommen können, die Gelegenheit bieten, diesen Segen durch adoptierte Kinder zu erfahren.

2. Bewahrung des Lebens der Kinder, die von ihren Eltern aus diesem oder jenem Grund aufgegeben wurden, entweder dadurch, dass sie die Kinder auf die Straße setzen oder in einem Waisenheim abgeben.

3. Verminderung der Last, die einige Familien tragen und die damit verbundenen Kosten für die vielen Kinder, und deshalb gibt es eine Überlieferung, die besagt

„Die kleine Anzahl der Kinder ist die goldene Mitte“ (قلة العيال أحد اليسارين).

4. Es kann sein, dass das Adoptivkind ein Waisenkind ist, so kommt dem Adoptierenden eine großartige Belohnung zuteil. Eine Überlieferung des Propheten (saw) besagt:

„Ich und der Fürsorger für ein Waisenkind sind wie diese zwei“ (أنا وكافل اليتيم كهاتين)

und zeigte dabei mit seinen zwei nebeneinander liegenden Finger als Verdeutlichung der Stellung des Fürsorgers für ein Waisenkind zu ihm (saw) am Tage des Gerichts.

Ferner kommt die menschliche Barmherzigkeit durch den Prozess der Adoption deutlich zum Ausdruck, die von der Barmherzigkeit des allmächtigen Allahs abgeleitet ist, die für Ihn Seine liebste Eigenschaft darstellt, so dass Er unter Seinen Namen nur die zwei von der Barmherzigkeit (ar-rahma) abgeleitete Namen (Ar-rahman, ar-rahim) für die Basmala ausgewählt hat, um damit alles zu beginnen.

Und laut Überlieferung heißt es, dass Allah unter seinen Untergebenen die Barmherzigen liebt und Er liebt die Sanftmut des Herzens und belohnt sie ohne weiteres, weil Er großzügig ist und keiner Ihm zuvorkommt in der Großzügigkeit, und wenn ein Geschöpf diese Barmherzigkeit in sich trägt, so wird er reichlich belohnt.

Aus manchen Propheten-Geschichten erfahren wir, dass eine verworfene Frau ins Paradies eintritt, weil sie einer durstigen Katze, die sich in der Nähe eines Brunnens befand, aber nicht daraus trinken konnte, Wasser besorgte und es ihr zu trinken gab. Der Prophet dieser Zeit teilte den Menschen dann mit, dass Allah für diese Frau auf Grund dieser Tat das Paradies bestimmt hat, natürlich unter der Voraussetzung, dass sie sich von nun an der Verworfenheit lossagt.

Der Prophet Mohammed (saw) adoptierte den Jungen Zaid bin Haritha bis er erwachsen wurde, dann gab er ihm seine Cousine Zeinab zur Frau. Auch als Abu Talib (as) bezüglich des Unterhalts schwierige Zeiten durchlebte, haben der Prophet (saw) und sein Onkel Hamza (as) ausgemacht, ihm zu helfen, weil er viele Kinder hatte, so hat der Prophet (saw) Ali (as) und al-Hamza Ja’far (as) genommen, die sie großgezogen haben. Jedoch sind wir der Überzeugung, dass die Erziehung und Übernahme der Verantwortung für Ali von Seiten des Propheten eine göttliche weise Planung war, um die Botschaft des Propheten (saw) aufrechtzuerhalten und fortzusetzen.

Diese menschliche Tat bzw. die Adoption muss im Rahmen rechtlicher (Scharia-) Bestimmungen erfolgen, weil Chaos, insbesondere in Sachen Abstammung abgelehnt wird und die Scharia ist nur offenbart worden, um das Leben der Menschen zu regeln und sie im Diesseits als auch im Jenseits glücklich zu machen. Doch leider ist sich die Gesellschaft dieser Scharia-Bestimmungen für die Adoption nicht bewusst, was zu vielen Verderbtheiten geführt hat und zu einem chaotischen Verhältnis von Rechten und Pflichten, was uns dazu veranlasst hat, in den folgenden Punkten, die die Antworten auf die Hauptfragen in diesem Bereich darstellen, darauf aufmerksam zu machen:

1. Die Adoption hat keine abstammungsrechtliche Wirkungen, d.h. weder wird die adoptierende Frau zur Mutter noch der adoptierende Mann zum Vater und daraus folgt, dass die Mutter vor dem adoptierten Jungen Hijab tragen muss und das adoptierte Mädchen vor dem Vater und vor seinen Söhnen, die der Brauch als ihre Brüder sieht. Der Mann hat das Recht, dieses adoptierte Mädchen zu heiraten so wie der Prophet (saw) die Frau seines Adoptivsohns Zaid, nachdem dieser sich von ihr scheiden ließ, heiratete, was auf den Befehl Allahs erfolgte:

"Und als du dem, dem Allah Gunst erwiesen hat und dem du Gunst erwiesen hast, sagtest: Behalte deine Frau und fürchte Allah; und du verbargst in dir, was Allah offenbart und du fürchtetest die Menschen und Allah ist es eher zu fürchten, und als Zaid seine eheliche Beziehung zu ihr beendete, haben Wir sie mit dir verheiratet, damit es den Gläubigen nicht zur Bedrängnis wird bezüglich der Frauen ihrer adoptierten Söhne, wenn diese die eheliche Beziehung zu ihren Frauen beendet haben, und der Wille Allahs ward geschehen" (Al-Ahzab:37).

Die Araber haben dies früher verboten, weil sie diese adoptierten Söhne als ihre leiblichen Söhne betrachteten.

Wenn die Eltern dieses Problem umgehen wollen und sie den Jungen oder das Mädchen für sich „unrechtmäßig“ (als Ehemann/Ehefrau) machen wollen, dann besteht die legitime Lösung darin, dass die Erzieherin bzw. die Mutter das Kind gemäß Brauch stillt, sofern sie Muttermilch hat, gemäß den Bedingungen des „verbietenden Stillens“.

Zu diesen Bedingungen gehört unter anderem, dass das Kind unter zwei Jahre alt ist und dass es 15 mal in Folge gestillt wird, ohne dass es dazwischen mit anderer Milch wie z.B. Pulvermilch gestillt wird oder mit Essen gefüttert wird. Durch diese Vorgehensweise bzw. durch das Stillen wird die Frau zu seiner Mutter und der Mann zu seinem Vater und ihre Kinder werden zu seinen Geschwistern, und sollte sie keine Muttermilch haben, soll sie ihn ihrer Schwester geben, so wird sie zu seiner Tante und wenn es ein Mädchen ist, soll sie der Mann seiner Schwester zum Stillen geben, und so wird er zu ihrem Onkel usw.

2. Zusätzlich gilt zu berücksichtigen, dass das Adoptivkind nicht von seinen Adoptiveltern erbt, und sie erben auch nicht von ihm, weil zwischen ihnen kein Abstammungsverhältnis besteht. Wenn der Adoptierende ihm von seinem Vermögen geben will, so soll er ihm entweder während seiner Lebzeit das geben, was er will oder für ihn einen Anteil aus dem Drittel seiner Hinterlassenschaft bestimmen, bei dem er gemäß der Scharia das Recht hat, darüber nach eigenem Ermessen zu entscheiden. Das Adoptivkind darf nicht nach den Scharia-Bestimmungen bezüglich der Teilung der Hinterlassenschaft erben, auch wenn es amtlich als Sohn/Tochter des Verstorbenen gemeldet ist.

3. Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass man sein Adoptivkind mit seinem Namen beim Standesamt oder bei der Staatsangehörigkeitsbehörde meldet, damit es all seine Bürgerrechte genießen kann, wie z.B. Bildung, Eheschließung und Grundbesitzangelegenheiten, wichtig ist aber, dass keine Rechtswirkungen daraus folgen hinsichtlich der Abstammung und des Erbes. Und um dieses Problem zu umgehen, soll er dies schriftlich festhalten, und dabei zwei rechtschaffene Menschen als Zeugen nehmen, dass dies nicht sein leibliches Kind ist und dieses Problem wie bereits in den oben genannten Punkten beschrieben behandelt.

4. Ich weiß, dass es aus islamisch-rechtlicher Sicht keinen Einwand gibt, und dass es sogar geboten ist manchmal die abgelegten Kinder von den Findel- und Waisenhäusern und anderen Einrichtungen aufzunehmen und dass man das Notwendige tun muss, um diesen Kindern Geborgenheit und Erziehung zu sichern. Ist die Herkunft des Kindes bekannt, so ist es nach seinem Herkunftsnamen zu benennen gemäß dem, was Allah der Erhabene sagt:

"Und ruft sie nach ihren Vätern, dies ist gerechter bei Allah“ (Al-Ahzab: 5ff)

als einige Zaid mit den Namen „Zaid bin Mohammed“ benannt haben. In diesem Fall gilt für alle Beteiligten, die rechtswirkenden Abstammungsverhältnisse zu dem Vater festzuhalten.

5. Aus islamisch-rechtlicher Sicht liegt im Adoptiv- oder Findelkind selbst kein Mangel vor, auch nicht im unehelichen Kind, denn es wird nicht mit dem Vergehen seiner Eltern belastet. Und wenn das islamische Recht ihn einige Positionen wie z.B. die des Vorbeters beim islamischen Gebet oder die der Referenz (Marjiyia) verbietet, so erfolgt dies aus gesellschaftlichen Gründen, die nicht damit zusammenhängen, dass es in seiner Person an etwas mangelt oder dass er verworfen sei, sondern um Rücksicht auf die Gefühle der Gesellschaft zu nehmen, die eine Abneigung dagegen hätte, ihn als Vorbeter zu nehmen oder ihn als Referenz nachzuahmen, so wie es beim Gelehrten nicht gerne gesehen wird, dass er auf der Strasse isst oder ohne Kopfbedeckung läuft; rechtlich gesehen ist daran nichts auszusetzen, aber der allgemeine Brauch steht dem ablehnend gegenüber, so wird Rücksicht auf letzteres genommen.

6. Dem Adoptivkind muss von Anfang an schon in seiner Kindheit die Wahrheit gesagt werden, um allen Beteiligten eine reibungslose Umsetzung der islamischen Rechtsvorschriften (Scharia), wie z.B. das Tragen von Hijab der Adoptivmutter oder Schwestern vor ihm, zu ermöglichen. Die Wahrheit ihm jedoch vorzuenthalten bis er erwachsen wird, würde Schwierigkeiten bei der Umsetzung verursachen, auch wenn die Untergebenen Gott gegenüber zum Gehorsam verpflichtet sind, und sie sich nicht dagegen widersetzen oder ihre Pflichten hinausschieben können.

7. Es gibt kein bestimmtes Alter für eine Adoption, jedoch räumt die Adoption eines Kindes unter zwei Jahren die Möglichkeit einiger legitimer Lösungen ein, die wir unter Punkt 1 erwähnt haben.

Ayatullah Mohammed al-Yaqoobi - Najaf/Irak
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