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Beitrag von Puszta Do Aug 13, 2009 2:40 am


Die Pflicht zur Pilgerfahrt 122511

Die Pflicht zur Pilgerfahrt
übersetzt von Umm Hussain



Verpflichtung & Weihstätten
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Der Hajj, als eine verpflichtende Handlung des Gottesdienst (Ibadat), bedeutet die Kaabah in Mekka an festgelegten Daten im Monat Thul-Hijjah zu besuchen und die religiösen Riten gemäß der Islamischen Gesetze zu vollziehen.

Verpflichtung des Hajj
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Jeder Mann oder jede Frau, welche die folgenden Befähigungen erfüllen, haben eine religiöse Pflicht (Hajjatul Islam oder Wajib Hajj) den Hajj einmal im Leben zu vollziehen.

1. Man muss die Pubertät erreicht haben (Baligh/Bulugh). Mädchen im Alter von 9 Jahren und Jungen im Alter von 15.

2. Man muss ein 'Aaqil sein. Das bedeutet zurechnungsfähig und bei vollem Verstand zu sein.

3. Man muss frei von Verpflichtungen sein.

4. Man muss gesund sein.

5. Man muss genug Zeit haben, um nach Mekka zu reisen und den Hajj innerhalb der vorgeschriebenen Tage zu vollziehen.

6. Man muss über genügend Mittel (Istita'ah) für das Reisen und für alle Hajj-Ausgaben verfügen, genauso wie über genügend Geld, um es zurückzulegen oder um fähig zu sein, bei der Rückkehr seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, um sich und seine Familienangehörige während der Hajj und danach zu erhalten.

Wenn er Verwandte hat, so muss er fähig sein, sich und seine Familie zu erhalten. Auf seiner Rückkehr muss er über genug Mittel verfügen sich und seine Familie zu erhalten. Die Reise zum Hajj und von ihm zurückzukehren darf keine Gefahr auf die Sicherheit seines Lebens, Wohlstand und Familie mit sich bringen. Jemand, der beabsichtigt zum Hajj zu gehen, muss gesund sein. Wenn er gebrechlich oder alt ist oder irgendeinen anderen berechtigten Grund hat, so ist der Hajj nicht Wajib, obgleich andere Bedingungen erfüllt wurden. Wie dem auch sei, er muss jemanden als seinen Naib (beauftragter Vertreter) schicken. Es muss ausreichend Zeit geben, um sich vorzubereiten, um zum Hajj zu gehen und um alle verpflichtenden Handlungen zu verrichten. Wenn andere Bedingungen des Hajj eintreffen, während die Zeit begrenzt ist oder außerplanmäßiger Aufwand einhergeht, dann muss man das Geld bis zum folgenden Jahr für die Absicht aufbewahren.

Das Verrichten des Hajj ist WAJIB-E-FAURI. Wenn die obigen Bedingungen erfüllt sind, wird der Hajj unverzüglich Wajib. Ihn ohne begründeten Vorwand aufzuschieben gehört zu den großen Sünden. Der Hajj muss im selben Jahr der Istita'ah vollzogen werden, und er verbleibt in den darauffolgenden Jahren verpflichtend, so lange er nicht vollzogen wurde.

Arten der Hajj
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Es gibt drei Arten der Hajj:

1. Hajj-e-Tamattu (vorteilhafte Hajj). Dieser ist üblich als Wajib Hajj bekannt und wird im Detail behandelt. Bei der Hajj-e-Tamattu wird die Umrah vor dem Hajj vollzogen. Die Pilger entfernen den Ihraam nach der Umrah am 8. Thul-Hijjah und treten wieder in den Zustand des Ihraams zum Hajj ein.

2. Hajj-e-Ifrad/Mufrad (persönliche Hajj). Alle Bedingungen des Hajj-e-Ifrad/Mufrad sind gleich. Man betritt den Zustand des Ihraams nur für den Hajj und die Umrah kann nach dem Hajj vollzogen werden.

3. Hajj-e-Qiran (kombinierte Hajj). Dieser trifft nur auf Personen zu, welche innerhalb eines Radius von 16 Farsakh oder 88 km Sharii von Mekka wohnhaft sind (jedes Farsakh beträgt etwa 5,5 km). Bei diesem Hajj treten die Pilger zur gleichen Zeit in den Zustand für beide, den Hajj und die Umrah, ein.

Weihestätten (Miqats)
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Weihestätten sind bestimmte Plätze (von der Sharia ernannt) in Saudi Arabien, auf dem Weg nach Mekka, welche ein Pilger nicht durchschreiten kann, ohne vorher den Ihraam zu tragen.

1. Dhul-Hulaifa im Norden (oder im Allgemeinen als Masjid-e-Shajarah/Abar Ali bekannt). Dies ist die Miqat, welche die Pilger nutzen, die zuerst nach Mekka gehen. Es sind etwa 7 km von der Stadt Medina auf dem Weg nach Mekka.

2. Al-Johfa im Nordwesten für jene, die von Jeddah nach Mekka gehen. (Oder wenn es aufgrund eines rechtsgültigen Grundes schwierig ist zur Masjid-e-Johfa zu gehen, so kann man nach Rabigh gehen, welches die Mahaz-e-Miqat ist und den Ihraam dort anlegen). Es sind etwa 115 Km von Jeddah auf dem Weg nach Medina. Pilger, welche von Ägypten, Syrien und Südafrika ankommen, müssen an diesem Platz in den Zustand des Ihraams eintreten.

3. Zat Irq im Nordosten. Etwa dreißig Meilen von Mekka gelegen.Die Pilger, welche von Irak und durch Länder von der östlichen Seite kommen, treten an diesem Platz in den Zustand des Ihraams ein.

4. Qarn al-Manazil, etwas 40 Meilen zum Osten von Mekka gelegen. Die Pilger, welche von Jemen und über das Meer ankommen, treten an diesem Platz in den Zustand des Ihraams.

5. Yalamlam ist der Südosten, welcher die Weihestätte für jene ist, welche über Jemen kommen.

6. Taneem (Masjid-e-Umra). Dieser Platz ist in der Nähe von Mekka und fungiert als Weihestätte für die Leute, welche in Mekka leben. Wenn jemand in Mekka lebt und die Umrah vollziehen möchte, dann sollte er zu diesem Platz gehen, in den Zustand des Ihraams eintreten und dann zurück nach Mekka kehren, so dass die Bedingung des Reisens für die Pilger auch erfüllt ist. Der Heilige Prophet (ص) sagte: "Teil des Gottesdienst des Hajj und der Umrah ist, im Wege Allahs zu reisen und aus der Stadt zu gehen."

Ihraam im Flugzeug
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Da Jeddah nicht als eine der vorgeschrieben Miqats, noch als Mahaz-e-Miqat, erkannt wird, reicht es nicht aus, den Ihraam in Jeddah anzulegen. Wenn man von Jeddah nach Mekka reisen möchte, so muss der Ihraam durch NAZR im eigenen Land oder im Flugzeug, bei einem Abstand von ca. einer Stunde vor der Ankunft in Jeddah getragen werden. In diesem Fall muss man KAFFARA (nur die Herren) für das Reisen unter der Abstufung zahlen. Nazr sollte auf diese Art gemacht werden: Allah hat das Recht über mich, dass ich von hier an aus Muhrim werden soll.


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Quellen: www.ezsoftech.com
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