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Totenwaschung nach Ayatollah Sistani
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Totenwaschung nach Ayatollah Sistani
Allgemeine Regeln
Es folgen einige ausgewählte Regeln, die den Sterbenden, die Totenwaschung, die Verhüllung des Leichnams und die Beerdigung betreffen.
131. Es ist ahwat wudjuban, dass man einen Sterbenden in den letzten Momenten seines Lebens in die Gebetsrichtung legt. Man legt ihn auf seinen Rücken, so, dass seine Füße in die Gebetsrichtung zeigen; würde man ihn aufsetzen, würde sein Gesicht in die Gebetsrichtung blicken. Es ist empfohlen, den Sterbenden dazu aufzufordern, das Glaubensbekenntnis zu sprechen und es ihm auch vorzusagen. Er soll an den Glauben an die Einheit Gottes, den Propheten Muhammad (s.a.a.s.) und die Imame erinnert werden.
132. Es ist empfohlen, die Augen eines Verstorbenen zu schließen, ebenso seinen Mund, die Arme an die Seite des Körpers und die Beine gerade hinzulegen und dann den Körper mit einer Decke zu bedecken. Man soll Verse aus dem Qur`an rezitieren und den Raum erhellen, in dem er lebte. Es ist verpönt, den Verstorbenen allein zu lassen.
133. Nachdem man die Verunreinigungen (z.B. Blut, Samen), die sich auf dem Körper befanden, beseitigt hat, reinigt man den Körper wie folgt drei Mal:
a) Zuerst wäscht man den Körper mit Wasser, in dem sich ein wenig Christusdorn (sidr) befindet.
b) Die zweite Waschung wird mit Wasser durchgeführt, dem ein wenig Kampfer beigemischt wurde.
c) Die dritte Waschung erfolgt mit reinem Wasser.
Wenn man keinen Christusdorn zur Verfügung hat, dann ist es ahwat wudjuban, den Verstorbenen mit reinem Wasser zu waschen. Ebenso verfährt man, wenn man keinen Kampfer findet. Und das dritte Mal wird der Körper in jedem Fall mit reinem Wasser gewaschen. In diesem Fall sollte nach den drei Waschungen einmal die Trockenwaschung durchgeführt werden.
134. Es ist notwendig, dass während der Waschung die Reihenfolge eingehalten wird, also zuerst Kopf und Hals, dann die rechte Seite des Körpers, dann die linke Seite.
135. Derjenige, der die Totenwaschung vollzieht muss vom selben Geschlecht wie der Verstorbene sein. Ein Mann sollte einen Mann und eine Frau eine Frau waschen.
Für die Ehepartner ist es erlaubt, sich gegenseitig zu waschen, in diesem Fall ist es jedoch besser, wenn dabei der Körper mit Stoff bedeckt ist.
Wenn eine Person desselben Geschlechts nicht verfügbar ist, dann ist es ahwat wudjuban, dass jemand des anderen Geschlechts, der aber zu Lebzeiten nicht heiratbar war aufgrund Bluts-, oder Milchverwandschaft oder Eheschließung, die Waschung durchführt.
Auch dann ist es besser, den Körper mit einem Stück Stoff zu bedecken, wenn die Waschung vorgenommen wird.
Ist der Leichnam ein Kind, ist eine Übereinstimmung des Geschlechts nicht erforderlich, solange es noch nicht mumayyis war.
136. Es ist ahwat wudjuban, dass der Totenwäscher ein Anhänger der Rechtschule der ahl-ul-bait ist.
Gibt es weder einen ahl-ul-bait Anhänger, der das gleiche Geschlecht wie der Verstorbene hat, noch einen mahram, selbst des anderen Geschlechts, so ist es erlaubt, dass ein Muslim anderer Rechtsschule aber gleichen Geschlechts den Verstorbenen wäscht.
Gibt es keinen Muslim, der die Totenwaschung vollziehen könnte, kann der Verstorbene auch von einem Zugehörigen der ahl-ul-kitab desselben Geschlechts gewaschen werden, mit der Bedingung, dass er sich vorher selbst der rituellen Ganzwaschung unterzieht und dann den Verstorbenen wäscht.
Gibt es auch niemanden von ahl-ul-kitab des gleichen Geschlechts, so entfällt in diesem Fall die Pflicht der Totenwaschung, und der Verstorbene wird ohne Waschung begraben.
137. Nachdem der Verstorbene gewaschen wurde, ist es wadjib, ihn zu parfümieren. Hierbei reibt man Kampferpuder, das noch seinen Geruch beibehalten hat, auf die sieben Stellen des Körpers, die während der Niederwerfungen den Boden berühren: Stirn, Handinnenflächen, Knie und Zehen. Es ist empfohlen, mit der Stirn zu beginnen.
138. Nach der Parfümierung wird der Verstorbene in drei Stofftücher eingeschlagen:
a) Es ist ahwat wudjuban, dass das erste Stück Stoff von Nabel bis Knie reicht.
b) Es ist ahwat wudjuban, dass das nächste Stück Stoff, ähnlich wie ein Hemd, von den Schultern bis zur Mitte der Waden reicht.
c) Das letzte Stofftuch muss den ganzen Körper bedecken. Es ist ahwat wudjuban, dass es lang und weit genug ist, so dass man sowohl sein oberes Ende als auch sein unteres Ende zusammen binden kann, und die beiden Hälften auf der Brust übereinander schlagen kann..
139. Es ist Pflicht, für einen Verstorbenen das Totengebet zu beten, wenn er mindestens sechs Jahre alt war. Für ein Kind, das schon beten konnte, selbst wenn es noch nicht sechs Jahre alt war, ist es ahwat wudjuban auch das Totengebet durchzuführen.
140. Das Gebet wird folgendermaßen durchgeführt:
Der Betende beginnt mit dem takbir fünfmal Allahu akbar sagend, indem er die Hände erhebt, und am besten ist es, wenn er nach jedem takbir folgendes sagt:
Nach dem ersten takbir sagt man die beiden Glaubensbekenntnisse, die den Glauben an Allah (s.w.t.) und den Propheten Muhammad (s.a.a.s.) bekunden.
Nach dem zweiten takbir spricht man die Segenswünsche für den Propheten und seine Familie (s.a.a.s.) aus.
Nach dem dritten takbir bittet man für die gläubigen muslimischen Männer und Frauen.
Nach dem vierten takbir betet man für den Verstorbenen.
Mit dem fünften takbir beendet man das Gebet.
Quelle:Fiqh für Muslime im Westen von Ayatollah Sistani
Quelle:Fiqh für Muslime im Westen
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